Rücktritt oder Schadenersatz möglich wegen fehlender Baugenehmigung?

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
ABC123456
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt oder Schadenersatz möglich wegen fehlender Baugenehmigung?

Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit von einem Immobilienunternehmen eine Wohnung gekauft, die über eine Dachterrasse verfügt. Die Terrasse ist im Zuge einer Sanierung vom Verkäufer erstellt worden.

Leider habe ich jetzt herausgefunden, dass es für die Terrasse keine Baugenehmigung gibt. Mir droht, dass ich die Terrasse nicht mehr nutzen kann und sie zurückbauen muss.

Das ist für mich eine sehr unschöne Situation, die auch einen hohen finanziellen Schaden mit sich bringt.

Meine Frage ist nun: Was kann ich rechtlich gegen den Verkäufer unternehmen?

Laut Kaufvertrag ist ausgeschlossen, dass der Verkäufer für Mängel haften muss. Dieser Ausschluss gilt aber lauf Vertrag dann nicht, wenn der Verkäufer grob fahrlässig gehandelt hat. Er versichert weiterhin, dass ihm keine Mängel bekannt sind.

Kann ich nun

1. den Kaufvertrag anfechten? Was stünde mir dann zu? Durch die Entwicklung des Immobilienmarktes wäre meine Wohnung inzwischen deutlich teurer. Ich könnte mir eine vergleichbare Wohnung zum selben Preis nicht mehr kaufen. Spielt das eine Rolle?

2. Schadenersatz fordern? Wenn ja, in welcher Höhe?

Meiner Meinung nach muss der Verkäufer gewusst haben, dass er für die Terrasse einen Bauantrag hätte stellen müssen. Er ist seit Jahrzehnten in dem Geschäft tätig und führt auch Projektplanungen durch. Außerdem war an dem Projekt ein Architekt beteiligt, der ihn ja wohl spätestens über eine Genehmigungspflicht aufgeklärte hätte.

Für alle Antworten bin ich sehr dankbar.

Beste Grüße.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen