Rücktritt eines Autokaufs (Privatkauf)

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
DAMNick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt eines Autokaufs (Privatkauf)

Hallo Community,

Unzwar bin ich im Moment am rätseln, wie es damit weitergehen soll bzw. wie meine Chancen stehen.
Ich habe mir im Juni 2016 einen 3er BMW Baujahr 2007 gebraucht bei mobile.de gekauft über einen Privatanbieter.
War natürlich alles mit Kaufvertrag, ich besitze einen originalen Kaufvertrag und der Vorbesitzer auch. Soweit ist alles in Ordnung. Jedoch ist mir vor kurzem aufgefallen, dass das Fahrzeug nicht Unfallfrei ist und schon einige Teile ersetzt wurden und neu lackiert wurden. Im Kaufvertrag steht ganz klar: Soweit bekannt ist das Fahrzeug unfallfrei. Da ich das Fahrzeug schon etwa ein halbes Jahr besitze, wollte ich mich erkundigen, wie die Chancen stehen, hier vor Gericht zu gewinnen und wer in diesem Fall beweisen muss, wer das Fahrzeug jetzt falsch verkauft hat, da der Vorbesitzer mir erzählt hat, dass er das Fahrzeug auch als Unfallfrei verkauft bekommen hat. Muss ich sozusagen gegen den Vorbesitzer vor mir klagen, und er muss weiterbeweisen dass er es nicht war oder muss ich die kompletten Beweise rausbekommen?
Wenn es dann soweit ist, dass ich gewinne, werde ich da den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen oder wird dass da mit Kilometern weitergerechnet oder stehen die Chancen sehr schlecht?

Mit freundlichen Grüßen
Dominik

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du musst beweisen, dass das Fahrzeug nicht der Beschreibung entspricht und der Verkäufer davon wusste. Dürfte erfahrungsgemäß schwer werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DAMNick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass das Fahrzeug nicht der Beschreibung entspricht, ist ja ziemlich leicht zu testen, da es ja genug Möglichkeiten gibt, Lacke und weiteres zu testen. Jedoch beweisen, dass der Verkäufer davon wusste stelle ich mir unmöglich vor. Wie ist das genau gemeint, wenn er am Kauftag noch gesagt hat, dass er das Fahrzeug auch als Unfallfrei verkauft bekommen hat?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
und schon einige Teile ersetzt wurden und neu lackiert wurden
Was muss man sich darunter genau vorstellen? Nicht jeder Austausch und jede Nachlackierung sind auch gleich ein Unfall...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DAMNick):
Jedoch ist mir vor kurzem aufgefallen, dass das Fahrzeug nicht Unfallfrei ist

Und das hat man wie genau herausgefunden?



Zitat (von DAMNick):
und schon einige Teile ersetzt wurden und neu lackiert wurden.

Das ist ja noch lange kein Beweis für einen Unfall.



Zitat (von DAMNick):
Jedoch beweisen, dass der Verkäufer davon wusste stelle ich mir unmöglich vor.

Den Vor-Vor-Eigentümer aufspüren und versuche von dem zu erfahren wie es verkauft wurde, idealerweise durch Kopie des Kaufvertrages.



Zitat (von DAMNick):
Wie ist das genau gemeint, wenn er am Kauftag noch gesagt hat, dass er das Fahrzeug auch als Unfallfrei verkauft bekommen hat?

Ich glaube nicht das das Ding keinen Unfall hatte, will aber mehr Kohle und nicht dafür haften wenn es doch so war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
DAMNick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Jedoch zählt ein Blechschaden soweit ich weiss schon zu einem Unfall. Es wurde fast die komplette rechte Seite lackiert und teilweise ersetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von DAMNick):
Jedoch zählt ein Blechschaden soweit ich weiss schon zu einem Unfall.

Nö, da kommt es schon darauf an, wie genau der entstanden ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von DAMNick):
Jedoch beweisen, dass der Verkäufer davon wusste stelle ich mir unmöglich vor. Wie ist das genau gemeint, wenn er am Kauftag noch gesagt hat, dass er das Fahrzeug auch als Unfallfrei verkauft bekommen hat?


Wenn du nicht beweisen kannst, dass dein Verkäufer von einem Unfallschaden wusste, dann hast du keine Möglichkeit irgendetwas rauszuhauen.
Wie könnte man etwas beweisen?
1. Den Vorvorbesitzer ausfindig machen und evtl. hat dieser das Fahrzeug als Unfallfahrzeug an deinen Verkäufer verkauft.
2. Falls es eine Werkstatthistorie gibt, dann könnte man evtl. sehen, was dein Verkäufer so alles reparieren hat lassen.

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