Rücktritt des 1. Vorstands ./. Satzung

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go431921-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt des 1. Vorstands ./. Satzung

Hallo, in unserer Vereinssatzung steht:
Der Vorstand besteht aus:
a. dem ersten Vorsitzenden
b. dem zweiten Vorsitzenden
Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB . Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand wird durch Beschluß der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist möglich.

Kann der Vorstand überhaupt während seiner 2-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit fristlos oder auch mit einer Frist z.B. von 4 Woche zurück treten ?

Vielen DANK für eine kurze Antwort

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Selbstverständlich.

Ein Rücktritt ist nur zur "Unzeit" nicht zulässig.
Extrembeispiel: die Steuerprüfung ist im Haus, und während der Prüfung sagt der 1.Vorsitzende "nö, ich red nicht mehr mit Ihnen, hiermit trete ich zurück". Das wäre unzulässig.

Gegen einen Rücktritt pauschal ist nichts einzuwenden.

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