Rücktritt aus dem Katastrophenschutz?

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Rücktritt aus dem Katastrophenschutz?

Hallo,

ich habe vor 3 Jahren beim DRK eine Verpflichtung im Katastrophenschutz für 7 Jahre unterschrieben, damit ich nicht zum Bund muß. Nun ist es jedoch so das ich damals mit T3 gemustert wurde, und seid 01.10.2004 T3 automatisch T5 ist. Daher bin ich nicht mehr Wehrpflichtig. Nun wollte ich wissen ob ich diese Verpflichtung kündigen kann, und wenn ja wie. Bzw. ob ich eine Vertragsänderung bekommen kann. Denn bislang musste ich 200Std. im Jahr ableisten, und das war nicht so toll.

Ich hoffe das jemand damit Erfahrungen hat, und diese mitteilt.


Gruß Jonger

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zumindest Soldaten, die T3 gemustert wurden, können auf Antrag entlassen werden.

Wahrscheinlich (bin mir nicht sicher) gilt das auch für Dich.

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#2
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Auf Antrag? Welchen Antrag muß man denn dann stellen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Auf Antrag? Welchen Antrag muß man denn dann stellen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Einen Antrag auf Entlassung!

Den kannst Du wahrscheinlich formlos bei der für solche Ersatzdienste zuständigen Behörde stellen.

Welche Behörde für Dich zuständig ist, weiß ich allerdings nicht. Welche Diensstelle beaufsichtigt dann den Dienst? Dahin würde ich mich einmal wenden.

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wer in irgendeiner Form die Verpflichtung im KatS nicht mehr erfüllen will oder kann, wird automatisch an das Amt zurückgemeldet. Wenn man sicher sein kann als ausgemustert zu gelten(???) dann ist die Sache erledigt.

Ob man nicht doch irgendwie drangsaliert wird ist schwer abzuschätzen.

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