Ein Pärchen klickt bei dem größten Internetauktionshaus am 18.12.2015 auf den "KAUFEN-BUTTON" zu einem Silvesterspecial in einem Hotel im Sauerland. Die beiden waren sich bei dem "KAUF" hinsichtlich gewisser Vorkommnisse noch nicht 100%ig sicher ob sie auf wirklich das Hotel an Silvester aufsuchen können. Aufgrund der nachfolgenden im Angebot unten aufgeführen Widerrufsbelehrung schien den Beiden der Kauf jedoch ohne Risiko möglich.
Widerrufsbelehrung -Frist 1 Monat - Wir nehmen alle Artikel innerhalb von 1 Monat zurück
Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
Weitere ausführliche Angaben zum Widerruf, wie sonst bei anderen Käufen in diesem Auktionshaus üblich, waren nicht erichtlich.
Nun ist wirklich der Fall eingetreten, dass das Pärchen vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Laut dem neuesten Regeln zum Fernabsatzgesetz vom 13.06.2014 ist ein Rücktritt bei Online-Hotelbuchungen aber widerrum nicht bzw. nur zu den üblichen Stornogebühren möglich.
Was trifft jetzt zu? Die bei dem Auktionshaus im Kaufangebot angegebene Widerrufsmöglichkeit von 1 Monat oder die 14-tägige Rücktrittsmöglichkeit bei Online-Käufen mit Ausnahme von Hotelbuchungen?
Für etwaige Antworten im Voraus herzlichen Dank!
Rücktritt Online-Hotelbuchung bei Auktionshaus
25. Dezember 2015
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Frage vom 25. Dezember 2015 | 13:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt Online-Hotelbuchung bei Auktionshaus
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#1
Antwort vom 4. Januar 2016 | 16:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentlich sollte ersteres der Fall sein habe hier aber sowas ähnliches mal gelesen zu so einem Fall.
Und jetzt?
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