Rücktritt KV für Maßanfertigung wg Lieferverzug

13. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
ankh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt KV für Maßanfertigung wg Lieferverzug

Guten Tag,

ich habe aktuell ein Problem, dass sich wie folgt darstellt:

Am 23. September habe ich über ebay an eine Kundin ein Kleid in Maßanfertigung (mit Ausschluss der Widerrufsrechts) verkauft. Ich bin als gewerblicher Händler dort registriert. Als Bearbeitungszeit hatte ich 20 Werktage angegeben, da dies in der Regel auf diese Maßanfertigungen zutrifft. Aufgrund eines Engpasses bei der Materialbeschaffung konnte das Kleid jedoch erst am 7.11. versendet werden. Der Versand erfolgte aus der Volksrepublik China. Als Versandzeit ist auf ebay für einen internationalen Versand immer ein Standard-wert von 14-21 Tagen hinterlegt. Das Paket befindet sich nun also seit dem 7.11. unaufhaltsam auf dem Weg zur Kundin. Nun verlangt die Kundin seit Dienstag von mir, dass ich ihr einen verbindlichen Liefertermin nenne. Andernfalls will Sie vom Kauf zurücktreten. Laut Sendeverfolgung im Internet befindet sich das Paket zwischen Deutschland und China. Einen verbindlichen Liefertermin kann ich der Kundin nicht nennen, da ich selbst nicht weiß, wie lange die Laufzeit des Pakets bei der Post betragen wird. Einen Nachforschungsauftrag kann ich zwar stellen, doch dessen Bearbeitung nimmt bei der Post vor Ort mindestens einen Monat in Anspruch.

Meine Frage ist nun: Kann die Kundin vom Kaufvertrag zurücktreten und muss ich Ihr den Kaufpreis erstatten, obwohl sie die Ware - wenngleich aufgrund einer unerwartet langen Laufzeit des Paketes beim Paketdienst, die ich weder vorhersehen noch verhindern konnte verzögert - erhalten wird?

Ich danke vielmals für jede Hilfestellung und freue mich auch über den Verweis auf passende Gesetzestexte, um mich selbst weiterbilden zu können!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die deutsche Post kann doch sicherlich einen Zeitraum nennen für die typische Versanddauer, ohne weiter zu recherchieren. 1 Monat ist rum.

Davon ab: Die Käuferin kann erst weitere Schritte unternehmen, wenn Sie im Verzug sind. Also letzlich müssten Sie nun einen verbindlichen Termin nennen oder die Käuferin setzt Ihnen eine Nachfrist bis zu der das Kleid eintreffen soll. Erst danach könnte sie beispielsweise vom Kauf zurücktreten.

Da das Paket nachweisbar unterwegs ist, hat der Paketdienst den schwarzen Peter. Das nützt nur insoweit was, als diese allerdings ihre Haftung bei unversicherten Paketen begrenzen. Da gibt es vieles zu beachten, weil das ja vermutlich mehrere Zusteller sind. Europaweit und international gelten meist moderatere Haftungsgrenzen als bei der deutschen Post. Das müsste man aber sehen. Auch müsste dazu klar sein, was mit dem Paket passieert ist.

Insofern kann ein Rechercheauftrag mit positivem Druck, das doch zeitnah zu klären, helfen.

Hängt es vielleicht im Zoll fest?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ankh
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Die typische Versanddauer beträgt lediglich 10 Werktage, oftmals waren die Pakete auch schon nach nur einer Woche beim Kunden.

Ich habe der Käuferin den gesamten Fall geschildert und ihr auch erklärt, dass ein Nachforschungsauftrag eben etwa einen Monat in Anspruch nehmen wird (das sind die Vorgaben der China Post), aber sie erwartet den verbindlichen Liefertermin (wobei ich es ohnehin nicht möglich finde, für ein Paket, welches nicht avisiert werden kann, einen wirklich verbindlichen Termin zu nennen) bis Morgen oder sie will vom Kauf zurücktreten.

Laut der Nachverfolgung des Paketes online ist es noch nicht in Deutschland und damit noch nicht beim Zoll angekommen, sondern wird derzeit (noch immer) von China nach Deutschland transportiert.

Ich vermute, dass diese Verzögerung der Laufzeit auf die Weihnachtszeit zurück zu führen ist. Insgesamt sind alle Pakete, die ich seit Anfang November versendet habe, deutlich verspätet.

Ich habe jetzt nochmals gesucht und Folgendes gefunden: Nach § 286, Absatz 4 BGB gilt: "Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat." Kann ich ggf hierauf aufbauen, da ich die Verzögerung beim Paketdienst nicht zu vertreten habe (und sie weder vorhersehen konnte, noch beeinflussen kann)?

Selbstverständlich werde ich auch den gesamten Betrag erstatten, wenn das Paket tatsächlich verloren gegangen sein sollte und mich dann mit meinen eigenen Ansprüchen an China Post wenden. Selbst wenn ich hier nichts geltend machen könnte, müsste ich eben "in den sauren Apfel beißen"...

Vielen herzlichen Dank!

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-- Editiert ankh am 13.12.2012 09:23

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann nennen sie als verbindlichen Termin "Heute in eineinhalb Monaten". Begründet mit "1 Monat Recherchezeit plus 2 Wochen typischer Lieferzeit".
Starten Sie die Recherche und taucht das Paket bis dahin nicht auf, wenden Sie sich mit Schadensersatz an die Paketdienste.
Das mag durchaus mit der Weihnachtszeit zusammenhängen. Dann löst es sich aber hoffentlich bald in Wohlgefallen auf.

§286 BGB ist ein guter Ansatz, dem steht aber regelömäßig ihre Pflicht entgegen, Vorsorge zu treffen oder wenigstens vorab auf Lieferverzögerungen hinzuweisen. Nächstes Jahr können sie das ja regelmäßig ab Oktober tun "Liebe Kunden, aufgrund der Weihnachtszeit kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Typische Versandzeiten von 2 Wochen werden dann regelmäßig nicht mehr eingehalten." irgendsowas.
Details müsste man in Urteilen recherchieren oder halt Anwälte befragen.

Unabhängig davon: Solange sie Ihnen keine Frist setzt und solange sie keinen verbindlichen Termin nennen, sind sie nicht in Verzug. :)


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.12.2012 13:03

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