Hi,
wir waren schon mehrmals in ************** und hier -fast- immer zufrieden, weshalb wir im Januar für August wieder 2 Wochen ************ gebucht haben.
Nun waren wir kurzfristig mit Bekannten in einen ************ in Holland und sehr unzufrieden. Die Unterkunft war "unter aller Sau", dreckig, schmuddelig, teilweise Einrichtung defekt usw. Wir haben uns im Häuschen überhaupt nicht wohlgefühlt. Das man für so etwas noch Geld verlangt, grenzt wirklich an Unverschämtheit hoch 10!!!
Hätten wir - wie oben schon gesagt - nicht schon im Januar unseren anderen ************ gebucht - wir würden es nun nicht mehr tun.
Denn von ************ haben wir jetzt echt die Nase voll...
Nun sind wir am überlegen, ob wir stornieren oder rücktreten. Aber das kostet immer mind. 30% - auch nicht wenig.
Es steht hier in den AGB, 30% des Mietpreises - wie sieht es aus, wenn man Mietpreis - Frühbucher hat? Welcher Mietpreis zählt da?
Wenn wir nun jemanden finden, der an unsere Stelle die Reise
antritt, kann man hier dann die Alternative "Umbuchung" in Anspruch nehmen?
Im Park sind wir noch nie überprüft worden, ob wir auch "wir" sind. Theoretisch könnten auch 4 andere Personen die Reise antreten, mit meinen Unterlagen.
Bis zum geplanten Urlaub sind es jetzt noch ca. 60 Tage.
Wir haben eine RRV. Wann würde diese einspringen?
Kann uns jemand weiterhelfen?
-- Editiert von Moderator am 30.05.2015 22:09
-- Thema wurde verschoben am 30.05.2015 22:09
Rücktritt, Storno oder Umbuchung?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitat:Es steht hier in den AGB, 30% des Mietpreises - wie sieht es aus, wenn man Mietpreis - Frühbucher hat? Welcher Mietpreis zählt da?
Dann sollte der "Mietpreis - Frühbucher" zählen.
Zitat:Wenn wir nun jemanden finden, der an unsere Stelle die Reise antritt, kann man hier dann die Alternative "Umbuchung" in Anspruch nehmen?
Das fragt man am besten den Vertragspartner oder liest einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema.
Zitat:Im Park sind wir noch nie überprüft worden, ob wir auch "wir" sind. Theoretisch könnten auch 4 andere Personen die Reise antreten, mit meinen Unterlagen.
Theoretisch ja. Praktisch wäre das wenn es auffällt durchaus nicht unproblematisch. Meines Wissens nach, kann es bei zweifelhafter Idendität zu einen längeren Aufenthalt in staatlichem Gewahrsam führen.
Und es wäre unter Umständen auch straf- und zivilrechtlich relevant.
Zitat:Wir haben eine RRV. Wann würde diese einspringen?
Wenn die Bedingungen erfüllt sind. Welche das sind erfährt man wenn man die vertraglichen Vereinbarungen liest.
Ich wage aber mal die Prognose, das die Versicherung nicht leistet weil man Äpfel mit Birnen vergleicht und dann sie Birne nicht mehr mag.
Hallo,
sorry, was hat es den Vermieter zu interessieren, wenn Sie mit einem anderen Objekt (auf deutsch gesagt) auf die Schnauze gefallen sind. Ueberlegen Sie einmal und gehen davon aus, dass Sie der Vermieter waeren, wie wuerden Sie handeln?
30 % Gebuehren, das ist sogar vergleichsweise guenstig, denn Mietvertraege sind dem Gesetz nach nicht kuendbar. Die Anmietung von Fewos sind Mietvertraege.
Ruecktrittsgebuehren sind immer vom vereinbarten Mietpreis zu erheben.
Grundsaetzlich muessen Sie davon ausgehen das bei Ersatzpersonen der nunmehr gueltige Mietpreis erhoben wird, der Fruehbucherrabatt kann (wird) entfallen, denn dieser Rabatt war an einen bestimmten Buchungszeitraum gebunden, der bei einer Umbuchung, Namensaenderungen sind Umbuchungen, keinen Bestand mehr hat.
Reiseruecktrittskostenversicherungen werden bei "keine Lust mehr" ganz sicher nicht eintreten.
Lassen Sie andere Leute auf Ihren Namen reisen, kann das eintreten, so wie vom Vorschreiber angenommen. Von so etwas wuerde ich auch abraten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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