Rücksendung mangelhafter Ware, freie Wahl des Versandunternehmens?

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mama_22
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücksendung mangelhafter Ware, freie Wahl des Versandunternehmens?

Hallo,

was ist Eurer Meinung nach korrekt?

Händler schickt mangelhafte Ware.
Kunde schreibt den Händler an, er akzeptiert die Rücksendung, möchte aber, dass der Kunde den Versandhändler(Abholung) nutzt, bei dem der Händler spezielle Konditionen hat, andere Kosten würde er nicht erstatten.
Kunde möchte selbst die Rücksendung per Abholung beauftragen, was evtl. teurer ist als die vom Händler gewünschte Variante.

Muss der Händler die Kosten der Rücksendung bei mangelhafter Ware auch dann tragen, wenn der Kunde nicht
-die vom Händler gewünschte Versandart oder
-den gewünschten Versandhändler oder
-den Versandaufkleber vom Händler nutzt

und dadurch evtl. einen teureren Versand wählt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Grundsätzlich hast Du eine Schadenminderungspflicht selbst wenn der Fehler nicht bei Dir liegt.
Hast Du einen nachvollziehbaren Grund warum du einen anderen Versanddienstleister nutzen möchtest?
Bisher erschließt sich mir dieser nicht. Beides mit Abholung von zu Hause. Warum also unbedingt einen anderen Dienstleister beauftragen?

Meiner Meinung nach kannst Du die Ware so zurückschicken wie du willst, darfst dich dann aber nicht wundern wenn du nicht die kompletten Kosten zurückerstattet bekommst.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Mama_22):
Muss der Händler die Kosten der Rücksendung bei mangelhafter Ware auch dann tragen, wenn der Kunde nicht
-die vom Händler gewünschte Versandart oder
-den gewünschten Versandhändler oder
-den Versandaufkleber vom Händler nutzt
und dadurch evtl. einen teureren Versand wählt?

Nein, der Händler braucht die zusätzlichen Kosten nicht zu tragen und das Versandrisiko geht dann evtl. sogar auf den K über da dieser vom vorgeschlagenen Versandweg abgewichen ist. Dazu müsste der Händler allerdings darlegen, dass der vom K gewählte Weg mit einem höheren Risiko als der vorgegebene Weg belastet war.

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