Rücksendekosten eBay

8. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
anonymous1991
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücksendekosten eBay

Hallo,

vor ca. 2 Monaten habe ich 2 Mäntel über eBay bestellt. Wegen einer fehlenden Benachrichtigung von DHL kamen die Mäntel bei mir nicht an und wurden nach der 7-tägigen Aufbewahrung in meiner Postfiliale wieder an den Verkäufer zurückgeschickt. Auch in der Sendungsverfolgung stand nicht, dass die Sendung in der Filiale zu finden ist, sondern dass ein weiterer Zustellungsversuch erfolgt.
Lange Rede, Kurzer Sinn; DHL hat einen Fehler gemacht und war bereit dem Verkäufer eine neue Versandmarke als Entschädigung zu geben.

Da es mir damals aber zu lange dauerte und ich schon andere Mäntel gekauft hatte, habe ich den Verkäufer gebeten, mir die Mäntel nicht nochmal zu schicken. Er hatte ja dadurch keinen Schaden mehr. weil er die Versandkosten erstattet bekommen hätte.
Der Verkäufer tat so, als ob er die Nachrichten nicht verstanden hätte und hat die Mäntel trotzdem geschickt und sie liegen bei mir seitdem.

Ich habe die Fälle an eBay weitergeleitet und ich habe die Erstattung für die 2 Mäntel und die Versandkosten erhalten. Ich habe den Verkäufer in mehreren Nachrichten über die letzten 4-5 Wochen gebeten, mir einen Retourenschein zu schicken oder Rücksendekosten zu überweisen, damit ich ihm die Mäntel zurück schicken kann. Er antwortet auf die Nachrichten immer als hätte er den Sinn der Nachricht nicht verstanden und mit der Zeit bekomme ich das Gefühl, dass es ihm ziemlich egal ist, seine Mäntel wieder zu bekommen.

Für mich steht es fest, dass ich keine Rücksendekosten aus Prinzip bezahle, da er sie mir trotz meiner Vorwarnung geschickt hatte. Gleichzeitig möchte ich die Mäntel nicht behalten, für die ich nichts bezahlt habe. Was sollte ich rechtlich gesehen machen?

Tut mir Leid für den langen Text und vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


Klamüsern wir das ganze nochmal auseinander:

vor ca. 2 Monaten habe ich 2 Mäntel über eBay bestellt.
D.h. es liegt ein gültiger Kaufvertrag vor.

Wegen einer fehlenden Benachrichtigung von DHL kamen die Mäntel bei mir nicht an
D.h. der verkäufer hat seine Lieferverpflichtung noch nicht erfüllt.

DHL hat einen Fehler gemacht und war bereit dem Verkäufer eine neue Versandmarke als Entschädigung zu geben.
Das ist nett von DHL, ändert aber nichts daran, dass immer noch ein Kaufvertrag besteht, den der Verkäufer noch nicht erfüllt hat.

Da es mir damals aber zu lange dauerte und ich schon andere Mäntel gekauft hatte, habe ich den Verkäufer gebeten, mir die Mäntel nicht nochmal zu schicken.
Das könnte man als Widerruf des Kaufvertrags sehen.
Problem: Früher reichte es aus, Ware einfach zurückzuschicken - das zählte dann automatisch als Widerruf. Seit Mitte 2014 muss der Kunde ausdrücklich mitteilen, dass er widerrufen möchte, wenn er aus dem Kaufvertrag raus will.

Der Verkäufer tat so, als ob er die Nachrichten nicht verstanden hätte und hat die Mäntel trotzdem geschickt und sie liegen bei mir seitdem.
Wenn der Kaufvertrag noch gültig war, dann musste der Verkäufer auch nochmal liefern, denn er hat seine Lieferverpflichtung bislang nicht erfüllt.
Es kommt jetzt darauf an, ob zum Zeitpunkt der Neulieferung der Kaufvertrag noch gültig war.
Wenn du wirksam widerrufen hast, dann nicht - sonst schon.
Also: Hast du den Kaufvertrag ausdrücklich widerrufen? Wenn ja, kannst du das auch beweisen?

Davon hängt nämlich alles weitere ab.
Beweisbarer, ausdrücklicher Widerruf: Dann wurden die Mäntel unverlangt zugesandt. D.h. sie müssen nicht bezahlt werden und die Rücksendung muss vom Verkäufer angeleiert werden (z.B. durch Übersendung eines Retourenscheins)
kein beweisbarer Widerruf: Der Kaufvertrag ist immer noch gültig. Der Verkäufer hat geliefert, jetzt ist es an dir zu bezahlen. Für einen neuen Widerruf dürfte es zu spät sein.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Beweisbarer, ausdrücklicher Widerruf: <hr size=1 noshade>

Gibt es nur bei Händlern, nicht bei Privatverkäufern.



Sofern eBay das Geld vom Konto des Privatverkäufers abgezogen hat, könnte er Dich sogar auf Zahlung verklagen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


Ich war davon ausgegangen, dass es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Händler handelt.

Sollte es sich um einen Privatverkäufer handeln, bliebe in der Tat nichts anderes übrig als die Ware zu bezahlen.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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