Rücknahme v. Hund nach Verkauf

15. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
tamara_lieb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Rücknahme v. Hund nach Verkauf

ich als Züchter verkaufte einen Chihuahuawelpen. Die Käufer fragten telefonisch nach Ratenzahlung, welche ich dann, nach persönlichem Kennenlernen akzeptierte. Beim persönlichen Besuch wurde der kleine Welpe von der Familie ausgesucht, es wurde ein Kaufvertrag geschrieben, unterzeichnet von beiden Parteien und eine Anzahlung geleistet. Der Restbetrag sollte in monatl. raten beglichen werden. Nach 2 Wochen fiel der Familie ein, daß sie mit dem Hund überfordert sind und er nicht so schnell stubenrein wird wie erwartet, trotz Hilfeangebot meinerseits waren sie nicht bereit, daß Tier zu behalten. Telefonisch erklärte ich mich dann bereit, das Tier zurückzunehmen unter der Bedingung, daß die Anzahlung nicht zurückgezahlt wird, womit sich die Fam. auch einverstanden erklärte, solange sie dann die weiteren Raten nicht bezahlen müssten. Es wurde ein Rückgabetermin vereinbart.
An diesem Tag stand dann die Familie bei mir vor der Wohnung, bat mir herunterzukommen, ließ den kleinen Welpen ganz alleine auf dem Gehsteig ohne Leine laufen, als ich aus meiner Wohnung kam, forderte ich sie auf, das Tier unverzüglich aufzunehmen, da es von einem vorbeifahrendem PKW getötet werden könnte. Die Besitzerin nahm das Tier und drückte es mir in die Hand und bat mich, zu unterschreiben, daß ich die Anzahlung an sie zurückzahlen, was jedoch so nicht vereinbart war und ich unterschrieb auch nicht, sondern forderte sie auf, ihren Hund zu nehmen. Jedoch weigerte sich die ganze Familie das Tier auch nur anzufassen, geschweige denn, mitzunehmen. Sie fuhren dann unter wüsten Drohungen weg. Tage später bekam ich die Aufforderung, die Anzahlung zurückzuerstatten ansonsten wolle man es über ein Gericht einklagen. Nun die Frage, es fand keine Rückabwicklung des KV statt, im Grunde genommen wurde das Tier bei mir ausgesetzt. Welche rechtliche Handhabe steht mir zur Verfügung? Das Tier wurde auch schon meinem Tierarzt vorgestellt und ist kerngesund, also keinerlei Rückgaberecht auf Grund irgendwelcher Erkrankungen. Was ist mit den anfallenden Kosten für das Tier? Denn vertraglich / gesetzlich bin ich nicht der Besitzer. Was kann / soll / muss ich tun?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Doppelpost.

:closed:

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ich denke das Recht ist auf deiner Seite, nicht die Moral!
Das Viehzeug ist für dich Geschäft! Ok! Vergiss meinen Kommentar!
Mein Kumpel hat auch Hunde verkauft, einer kam zurück! Das Tier war in keinem guten Zustand, er nahm es sofort zurück und gab dem Käufer sein Geld wieder! Die "Sache" stand im Vordergrund! Dem Tier geht's heute gut, es kostete Arbeit und Geld. Dieser Welpe war kein Geschäft...
Also mach deine Geschäfte mit Lebewesen und ich hoffe, das dir gleiches widerfährt!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.09.2010 09:30:14
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tamara_lieb
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

zum ersten sind Hunde für mich keine Viehzeug!

zum zweiten steht der Hund ebenfalls bei mir im Vordergrund, denn sonst hätte ich ihn ja auf der Strasse laufen lassen und mich nicht darum gekümmert was weiter passiert, oder?

Deine Argumentation ist einfach nur armselig!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
danke für deine Antwort! Dann haben wir uns richtig verstanden!?
Wenn meine Argumentation armselelig ist, hoffe ich nur, das du besser bist!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

@CBW
Letztendlich denkt ja der Käufer er kann den Hund wie eine Pfandflasche behandeln -> ausgespielt keine Lust mehr drauf -> Rückgabe gegen den Kaufbetrag.
Ich habe es schon erlebt, dass solche dann zum nächsten Züchter gerannt sind und den nächsten Welpen geholt haben - weil das eine "Coolere Rasse" ist.

Wenn kein guter Grund vorliegt was die Rückgabe gerechtfertigt würde ich auch kein Geld erstatten. So eine Anschaffung muss man vorher gut überlegen, das sollte einem Käufer eines Tieres klar sein. Leider geht Einsicht am Besten über den Geldbeutel.

Hätten sie den Hund beim Tierheim abgegeben, würden die auch kein Geld mehr bekommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Off Topic

ich finde es schlimm wie hier über Lebewesen gesprochen wird.

Beachtet man welchen Aufwand man betreiben muss, um züchten zu dürfen und stellt man (ok es gibt auch schwarze Schafe) die Kosten gegenüber, verdienen die wenigsten mit einer Hundezucht Reichtümer.

Nein ich bin kein Züchter, sondern hatte einen tollen Hund von einer Züchterin, die es aus Liebe zu den Hunden tat.

Da muss ich mich nicht wundern, dass mein Hund vor einer Woche an Rattengift verendet ist, wenn hier scheinbar schon solche Hundehasser posten.

Ich vermisse meinen Hund, denn er war mein ständiger Begleiter und Familienmitglied, weder Viehzeug noch Sache.

On Topic

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"Liebe Grüße"

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