Rücknahme und Rückerstattung

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
rob.abe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücknahme und Rückerstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Problem mit zwei eBay-Auktionen. Die Lage ist folgende. Ich habe mich dazu bereit erklärt, für einen, sagen wir mal Bekannten, einige eBay-Auktionen online zu stellen, da er selbst kein eBay-Konto hat und sich damit nicht gut auskennt. Nun ist es so, dass zwei der Käufer mit der Ware nicht zufrieden sind bzw. die Lieferzeit zu lange gedauert hat. Daraufhin haben die Käufer einen Fall bei eBay eröffnet und möchten Ihr Geld zurück. Jedoch möchte dies mein "Partner" nicht hinnehmen und lässt mich mit den beiden Problemen alleine. Mir wurden bereits beide Beträge von meinem Konto abgebucht. Mein "Partner" möchte mir aber mein Geld nicht zurückgeben. Ich habe den kompletten Email-Verkehr und alles was dazugehört gespeichert. Nun möchte ich gerne wissen, ob ich eine Chance habe, gegen meine "Partner" eine Anzeige zu machen, um mein Geld wieder zu bekommen. Ein Käufer zeigt mich jetzt sogar an, weil er keine Ware bekommen hat. Jedoch ist es so, dass ich die Ware gar nicht verschicke, sondern der besagte "Partner". Was soll oder kann ich tun. Ich bitte um schnelle Hilfe. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

rob.abe

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rob.abe):
Mir wurden bereits beide Beträge von meinem Konto abgebucht.

Würde ich überlegen zurückbuchen lassen, denn eBay hat kein Recht solche Entscheidungen endgültig zu treffen.

Wie hat sich denn das "nicht zufrieden" bzw. "zu lange gedauert" geäußert?
Gab es da Reklamationen von den Verkäufern? Fristsetzungen?



Zitat (von rob.abe):
Mein "Partner" möchte mir aber mein Geld nicht zurückgeben.

Es ist nicht "Dein" Geld, sondern das des "Partners."



Zitat (von rob.abe):
Ein Käufer zeigt mich jetzt sogar an, weil er keine Ware bekommen hat. Jedoch ist es so, dass ich die Ware gar nicht verschicke, sondern der besagte "Partner".

Dann kann man bei der Polizei das ja so angeben und die entsprechenden Beweise vorlegen.
Eventuell hat der "Partner" ja eine Sendungsnummer?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rob.abe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Würde ich überlegen zurückbuchen lassen, denn eBay hat kein Recht solche Entscheidungen endgültig zu treffen.
Wie hat sich denn das "nicht zufrieden" bzw. "zu lange gedauert" geäußert?
Gab es da Reklamationen von den Verkäufern? Fristsetzungen?


Das "zu lange gedauert" hat sich so geäußert, dass mein Partner den erworbenen Artikel erst nach einer Woche verschickt hat. Als der Artikel dann schon unterwegs war, stellte der Käufer den Antrag auf Rückerstattung. Daraufhin teilte ich es meinem Partner mit. Dieser will den besagten Artikel aber nicht mehr zurücknehmen. Das "nicht zufrieden" hat sich so geäußert, dass der Käufer angegeben hat, der Artikel sei nicht wie beschrieben. Jedoch beharrt mein Partner darauf, dass dieser Artikel genau so ist, wie beschrieben und will daher eine Rücknahme ebenso nicht akzeptieren.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann kann man bei der Polizei das ja so angeben und die entsprechenden Beweise vorlegen.
Eventuell hat der "Partner" ja eine Sendungsnummer?


Eine Sendungsnummer habe ich von beiden Sendungen, ja. Jedoch behauptet der aktuellere Fall, dass er nicht bekommen habe. Beim aktuellen Fall ist es auch so, dass ich meinem Partner per Mail geschrieben habe, dass der Käufer den Artikel nicht mehr haben will, da die Lieferzeit bereits mehr als eine Woche ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte, mein Partner den Artikel noch nicht versendet. Heute bekam ich dann die Mail von meinem Partner, dass der Artikel bereits verschickt und zugestellt worden sei, bevor er meine Mail bzgl. des Abbruchs lesen konnte. Der Käufer behauptet jedoch weiterhin er habe nichts erhalten. Nichtsdestotrotz verstehe ich da den Käufer, denn er wollte den Kauf bereits abbrechen, trotzdem hat mein Partner wissentlich den Artikel viel zu spät verschickt. Nun bleibe ich mit einer Anzeige und den Kosten darauf sitzen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Von "Partner" würde ich aufgrund der Situation schon mal nicht mehr sprechen. Für die Käufer bist du im übrigen der Vertragspartner. Es ist dein ebay-Konto.

Gespeicherte Chats sind im übrgen nicht unbedingt verwertbar vor Gericht. Dafür braucht es das gute alte Mittel eines Briefes, der per Einschreiben geschickt wird.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das so, dass hier zweierlei Dinge beachtet werden müssen.

Zum einen die Absprache zwischen dir und dem, den du deinen Partner nennst und dann die EBAY VErkäufe an sich.

Bei EBAY bist DU der VErtragspartner der Käufer, Niemand anderes. Wenn DU dich damit einverstanden siehst, die Käufe rückabzuwickeln, dann ist das ok!

Es kommt jetzt eher auf die Absprache zwischen Dir und deinem Partner an, würde ich sagen. Jeh nachdem wie diese genau aussehen, kannst du das Geld zurückbuchen lassen oder nicht.
Man müsste daher die genaue Absprache zwischen Dir und dem Partner kennen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von rob.abe):
Mir wurden bereits beide Beträge von meinem Konto abgebucht.



Die normalen Gebühren nehme ich an? Und die möchte man vom eigentlichen Eigentümer, für den man eingestellt hat, erstattet bekommen? Dann trifft das natürlich nicht zu:

Zitat (von Harry van Sell):
Würde ich überlegen zurückbuchen lassen, denn eBay hat kein Recht solche Entscheidungen endgültig zu treffen.


Zitat (von rob.abe):
Nun möchte ich gerne wissen, ob ich eine Chance habe, gegen meine "Partner" eine Anzeige zu machen, um mein Geld wieder zu bekommen.


Anzeigen kann man alles und jeden, bekommt aber dadurch kein Geld.

Zitat (von rob.abe):
Was soll oder kann ich tun.


Im Konfliktmanager die Sendungsnummern eintragen, im zweiten Fall einen Nachforschungsauftrag stellen.

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