Rücknahme ebay kleinanzeigen ?

12. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Melli88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücknahme ebay kleinanzeigen ?

Hallo zusammen,

ich habe eine Kaffemaschine bei Ebay Kleinanzeigen angeboten.

Der Text war dass ich die Maschine auf VB abgebe, mit dem Wortlaut sie sollte funktionieren.
Ich selber hatte die Maschine nicht getestet da mir die Bohnen dazu fehlten. Es war beschrieben dass
die Maschine länger in der Garage meiner Eltern stand.
Es meldete sich jemand und fragte ob er die Maschine testen kommen kann und wenn sie funktioniert evtl mit nehmen kann.
darauf hin machten wir einen termin zum testen aus. Die Person kam mit einer zweit Person. Wir waren zu dritt - also insgesamt zu fünft. Die interessierte Person brachte Bohnen mit und die Maschine wurde begutachtet und auch getestet
Es wurde einwandfreier Kaffee gekocht und nichts aber auch gar nichts schien defekt.
Wir einigten uns auf 50 Euro. Die Person wollte nach dem Test die Maschine haben.
Den Original Karton samt Styropor Schutzverpackung lehnte sie ab und wollte die Maschine so transportieren.

dies war gegen 17 Uhr. um 23. 30 Uhr erhielt ich dann eine Nachricht dass die Person nach der Arbeit kommt und das Gerät zu bringt da wohl der Wassertank nun defekt sei - was er hier aber nicht war.
Zusätzlich soll nun auch der Milchschäumer defekt sein - was hier leider nicht getestet wurde und ich auch nichts von einem
defekten Milchaufschäumer wusste.

Ich lehnte es ab das Gerät zurück zu nehmen, da es hier nach Ihrem Interesse getestet worden ist.
Ich selber ein solches Gerät nicht nutze. Ich wies auch darauf hin dass ich keine Anleitung habe aber dass sie diese evtl. im
Internet finden würde.

Mehrfach fragten wir nach ob sie nicht doch lieber in der OVP transportieren möchte damit das Gerät heile ankommt -
aber sie wollte den etwas größeren Karton wohl nicht entsorgen. Also taten wir dieses anschließend.

Nun sei das Gerät defekt - der Karton ist auch weg - Ich weiß nicht was mit der Maschine auf dem Rückweg geschehen ist aber
nun droht mir die Dame mit Gericht und behaart auf ihre Rechtschutzversicherung die so gut sei da sie noch nie einen Fall
verloren hat. ( Da stellt sich in mir schon die Frage wie viele Fälle sie in der Art hatte )

Sie sagte sogar noch zu uns - sie wolle die Maschine testen, da sie ein paar Tage vorher einen gebrauchten Fernseher kaufte und dort am nächsten Tag der Ton nicht mehr ging. Und dort bei dieser Verkäuferin den Fernseher nicht getestet hatte - deshalb wollte sie auf Nr. sicher gehen.

War auch alles kein Problem denn sie hat ja hier getestet und auch ihren Kaffe gekocht.

Alles was sie getestet hatte ging und auch der Wasserbehälter war einwanfrei - nun sei die Maschine aber 6 Std. später defekt?

Ich fühle mich da mächtig veräppelt.


Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Das mit dem Wassertank sehe ich nicht als Problem, den hat sie ja ausprobiert. Das Problem ist der Milchschäumer. Du hast in der Annonce also zugesichert, dass die Maschine funktioniert. Tut sie das nicht, dann hat das Gerät nicht die von dir zugesicherte Eigenschaft und du wärst zur Nachbesserung verpflichtet. Allerdings muss die Käuferin nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat und daran wird es whrscheinlich scheitern. Ich würde mir hier keine allzugroßen Gedanken machen. Ich würde den Kontakt zur Käuferin einfach abbrechen.

-- Editiert von micbu am 12.11.2015 10:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Melli88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist nicht richtig, ich schrieb; sollte funktionieren - darauf hin hat sie die Maschine getestet.
Sie wusste dass ich selber die Maschine nicht testen konnte. Deshalb tat sie es ja.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Melli88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Trotzdem danke für deine Antwort. Ich werde ihr auch nicht weiter schreiben nur kann ich mit Drohungen nicht so gut umgehen, aber wer kann das schon. Ich belass es dabei und warte gespannt ab, was passiert oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Melli88):
...sollte funktionieren....

Wird mit ziemlicher Sicherheit als Zusage einer Eigenschaft angesehen werden. Mit solchen Formulierungen wird oft versucht etwas zu verschleiern und daher haben Verkäufer mit Aussagen in dieser Art regelmäßig keinen Erfolg Ansprüche abzuwehren.
Hier sehe ich das aber dennoch so, dass ich mir, an deiner Stelle, keine Gedanken machen würde. Säbelrasseln und wahrscheinlich nichts dahinter.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Melli88):
Das ist nicht richtig, ich schrieb; sollte funktionieren

Es wird prinzipiell davon ausgegangen, dass angebotene Ware funktionsfähig ist, solange nichts anderes angegeben ist. Ein "sollte funktionieren" und das Risiko des Defekts auf den Käufer abwälzen geht nicht. Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass.

Ich würde auch die Kommunikation mit dem Käufer einstellen, da der Beweis, dass die Maschine bei Übergabe mangelhaft war nicht erbracht wurde. Seine Maschine - sein Problem

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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