Rücknahme der Zustimmung zur Kündigung des Vermieters?

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Diriana
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 6x hilfreich)
Rücknahme der Zustimmung zur Kündigung des Vermieters?

Hallo und ein gutes neues Jahr!

Kann man in einem bereits rechtshängigen Räumungs- und Herausgabeverfahren die außergerichtliche Zustimmung zur Kündigung des Vermieters auch wieder zurücknehmen, wenn man keinen geeigneten Ersatzwohnraum findet?
Danke + Gruß
Diriana

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo Diranda,

ich hoffe, dass ich da alles richtig verstehe und zur Hilfe beitragen kann.

Eine mieteseitige Zustimmung zur Kündigung ist nach meinem Kenntnisstand nicht notwendig und für eine formell wirksame Kündigung auch nicht erforderlich. Ich denke, dass man als Mieter seinen Willen zum Auszug auch wieder ändern kann, wenn es die Umstände verlangen. Hier hat das Gesetz dann verschiedene Mittel vorgesehen, wie z.B. den Widerspruch gegen die Kündigung wegen sozialer Härte – darunter fällt die erfolglose Suche nach einer Ersatzwohnung nicht. Wenn Du schon eine Räumungsklage hast, dann ist es für diesen Widerspruch auch schon zu spät.

Du kannst aber (auch noch im Verfahren) auf Räumung erkennen und gleichzeitig eine angemessene Räumungsfrist verlangen (§721 ZPO ). Dazu solltest Du aber auch Deine erfolglose Suche nachweisen können. Oder auch andere Gründe vorbringen können.

Gruss, JoKu

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.268 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen