Rücklastschrift Baumarkt, Gebühr erlaubt ?

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)
Rücklastschrift Baumarkt, Gebühr erlaubt ?

Mir ist leider eine Rücklastschrift passiert, da ich im Urlaub war inzwischen leider 2stufig,
-- Im ersten Anlauf wollte der Baumarkt 35.95 EUR haben, das ging mangels Deckung schief,
-- im 2. Anlauf dann 49.30 ... .

Gemerkt habe ich es erst nach dem 2. Versuch, und habe die Hotline angerufen, man will nun 52.75 EUR.

Gut, aber sind die Gebühren gerechtfertigt ? Im 2. Versuch steht im Verwendungszweck der fehlgeschlagenen Abbuchung auf meinem Kontoauszug folgendes:
- 35.95 KAUF + 3.45 BANKGEB 9.90 LASTSCHRIFTABREDE

Was ist also mit den 3.45 und den 9.90 EUR ? Mir scheint, dass ich die evtl. nicht in dieser Höhe zahlen sollte ... .

Mit der Hotline-Dame habe ich erstmal nicht diskutiert darüber, sie hat mir eine Kontonummer und einen Verwendungszweck gegeben und erwartet die 52.75 EUR ... (nun 52.75 EUR wegen nochmaliger angeblicher Bankgebühren).
-- Der Zahlungsempfänger ist direkt der Baumarkt (eine Kette mit Bau... im Namen),
-- das Konto wird von einer Firma geführt, für den Baumarkt bzw. seine Rückbuchungen (soweit ich es verstanden habe).

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Mach macht man da am besten ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Koenig Arthur):
Mach macht man da am besten ?


Ganz ehrlich? Umgehend 52,75 Euro überweisen. Natürlich kann man jetzt die 16,80 Euro auseinanderpflücken und versuchen ne Mark zu sparen, aber es wurde 2x versucht abzubuchen. Da ist in Kürze ein Schreiben vom Inkasso zu erwarten und das ist teurer und in diesem Fall berechtigt.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die 9,90 € müssten begründet werden, da es sich offensichtlich um Bearbeitungsgebühren handelt, die ohne Vereinb. nicht einforderbar sind.

Die Bankrücklastschriftgebühren sind zu zahlen.

Berry

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die 3,45€ sind die Gebühren, die die Bank dem Baumarkt für die Rücklastschrift in Rechnung stellt. Die musst Du auf jeden Fall bezahlen. Im Vergleich zu anderen Banken ist Deine Bank da übrigens günstig.

Nicht so klar ist das bei den eigenen Gebühren des Baumarktes für die Lastschriftabrede (AGB). Da scheint sich der Baumarkt an dem Urteil des OLG Schleswig vom 26.03.2013 (Az.: 2 U 7/12 ) orientiert zu haben. In dem Urteil wurde einem Mobilfunkbetreiber untersagt, in seinen AGB pauschale Gebühren von 10€ oder höher zu verlangen. Im Umkehrschluss wären also weniger als 10€ OK. Allerdings hatte das OLG Schleswig in die 10€ die Bankgebühren mit einbezogen und war auf folgende berechtigte Ansprüche gekommen:

- durchschnittliche Bankgebühren: 5,87€
- Benachrichtigungsschreiben: 0,40€
- IT-Kosten: 0,39€
- Refinanzierungskosten 2,63€
zusammen also 9,29€

Wenn die Bankgebühren separat in Rechnung gestellt werden, dann kann der Baumarkt also nur ca. 3,42€ eigene Kosten gelten machen.

Ob Du Dich wegen voraussichtlich ca. 13€ auf einen Rechtsstreit mit dem Baumarkt einlassen willst, musst Du jedoch selbst entscheiden. Den Versuch, die Kosten mit Hinweis auf dieses OLG Urteil zu drücken, kann man aber durchaus wagen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Gemäß BGH wären ausschließlich die 3,45€ zu zahlen plus etwaige Mahngebühren, die das Briefporto u.ä. ersetzen. Also aufgerundet würde ich denen 5€ überweisen.
Sämtliche anderen Aufwände, insbesondere Personalaufwände fallen laut BGH immer dem Gläubiger selbst zur Last.

So etwas wie "Refinanzierungsgebühren" sind übrigens quatsch. So etwas wird ggf. über normale 5% Zinsen über Basiszins abgedeckt und haben in einer pauschalen Bearbeitungsgebühr nichts verloren.

Übrigens sind Hoffnungsläufe (zweiter oder dritter Versuch einer Abbuchung) reines Privatvergnügen der Händler. Kann man als Schuldner mit bezahlen, muss man nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Rücklastschriftkosten für den Hoffnungslauf (2. Abbuchung) musst Du schon mal gar nicht tragen.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Der Gläubiger hätte statt einen 2. Versuch zu unternehmen auch direkt einen RA mit der Klage beauftragen können und er hätte auch direkt Anzeige wegen Betrug erstatten können oder natürlich auch Beides. Dies hätte er vorab noch nicht mal ankündigen müssen. Ich weiß nicht ob einigen das lieber wäre. Ob man mit dem nun mit dem Gläubiger wegen 10€ streitet muss man selbst wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der Gläubiger hätte statt einen 2. Versuch zu unternehmen auch direkt einen RA mit der Klage beauftragen können

Ja, das hätte er. Hat er aber nicht.
Eine Rechtfertigung für beispielsweise die laut BGH nicht erlaubten Bearbeitungsgebühren ist das trotzdem nicht.

Zitat:
er hätte auch direkt Anzeige wegen Betrug erstatten können

Man kann viele Dinge anzeigen, ob es Sinn ergibt oder nicht.

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#8
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Auch wenn es viele vielleicht nicht wissen. Bei der Zahlung mit EC-Karte gibt es zwei vollkommen unterschiedliche Methoden.

Variante 1: Bezahlung mit Eingabe der PIN - es erfolgt eine Echtzeit Prüfung ob das Konto des Kunden gedeckt ist und der Betrag wird auch sofort belastet. Es kann für den Verkäufer zu keinen Zahlungsausfällen kommen. Diese Art der Bezahlung lassen sich die Banken und Zahlungsdienstleister aber auch durch hohe Gebühren bezahlen. Aus dieser Not heraus hat sich eine weitere Branche aus "Mittelsmännern" entwickelt. Teilweise haben große Supermarkt-, Elektronik-, Baumarktketten auch interne Lösungen entwickelt um diese Bankgebühren zu sparen.

Variante 2: Bezahlung mit Unterschrift - es erfolgt keine Echtzeit-Prüfung des Kontostands. Eure Daten werden an den Dienstleister übermittelt oder gegen interne Datenbanken geprüft ob es schonmal Probleme mit der Bezahlung gab. Wenn nicht wird die Zahlung autorisiert und der "Mittelsmann" oder der Verkäufer bucht den Betrag etwas später über eine Lastschrift vom Konto des Käufers ab. Die Lastschrift ist weitaus kostengünstiger als obige Variante 1. Ihr schließt also mit Eurer Unterschrift einen Vertrag mit einem Drittanbieter bzw. stimmt diesem Verfahren zu. Der Vertragstext auf der Rückseite der Kassenbelege wird gern übersehen aber genau diesen bestätigt Ihr mit Eurer Unterschrift. Für den Händler ist das Ganze eine einfache Kosten/Nutzen Rechnung. Er spart Gebühren bei jeder EC-Karten Zahlung gegenüber der Echtzeitvariante, riskiert aber Zahlungsausfälle dadurch das Lastschriften platzen können.

Ich würde nochmal ganz genau prüfen ob Du eventuell mit Deiner Unterschrift einem ersten Lastschriftversuch und auch einem 2. Lastschriftversuch zugestimmt hast.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Seit 10 Jahren gibt es keine Supermärkte (oder andere Akzeptanzstellen) mehr, die Zahlungen mit EC-Karten akzeptieren. Das Zahlungssystem wurde abgeschaltet. Warum Sie deshalb von EC-Karte sprechen, ist mir schleierhaft.

Die meisten deutschen Kreditinstitute stellen primär Debitkarten aus, die sowohl das Zahlungssystem Girocard (Zahlung per PIN in Dt.) und V Pay bzw. Maestro (Zahlung/Geldabheben im Ausland mit PIN) unterstützen. Wobei gerade bei Sparkassen/Volksbanken die internationale Funktion (V Pay/Maestro) nicht sauber umgesetzt ist.

In diesem Beitrag sprechen wir über das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV). Es wird einfach die Bankverbindung und Name aus der Kare ausgelesen und dann automatisiert, eine SEPA Lastschrift zum Einzug durchgeführt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Warum Sie deshalb von EC-Karte sprechen, ist mir schleierhaft.


Weil der Begriff "EC-Karte" in Deutschland noch immer gebräuchlich ist, unabhängig ob nun Maestro, Geldkarte, girocard, V Pay, etc.

Zitat:
Es wird einfach die Bankverbindung und Name aus der Kare ausgelesen und dann automatisiert, eine SEPA Lastschrift zum Einzug durchgeführt


Nichts anderes habe ich oben in Variante 2 erwähnt, nur mit dem Hinweis, dass oft Zahlungsdienstleister dazwischen geschaltet sind die die Abwicklung der Lastschrift und auch das potenzielle Zahlungsaufallrisiko übernehmen. Dazu stimmt man auf der Rückseite einem Abtretungstext zu der teilweise auch weitere Punkte beinhaltet wie beispielsweise die mehrfachen Versuche der Lastschrift, Adressermittlungskosten, etc.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Weil der Begriff "EC-Karte" in Deutschland noch immer gebräuchlich ist


Darüber zu diskutieren was so "gebräulich" ist, ist bei rechtlichen Fragestellungen schon problematisch.
Wenn ein Gläubiger nämlich klagt und sich auf eine gescheiterte EC-Kartenzahlung beruft, dann wird es für den Gläubiger eng werden, ein Gericht zu überzeugen will, wie ein Zahlungssystem, welches vor 10 Jahren abgeschaltet wurde, diese Forderung erzeugt hat.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle EUR 35,95 + EUR 3,50 mit Verwendungszweck "Hauptforderung, Lastschriftrückläufer, Zinsen" so schnell wie möglich an den Baumarkt überweisen.
Sollte sich ein Inkassobüro oder gar ein Rechtsanwalt noch melden, würde ich dann einmalig per Einwurfeinschreiben jeglicher anderer Forderung widersprechen, die Einmeldung an Auskunfteien, sowie eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme untersagen.
Sollte dann tatsächlich noch ein Mahnbescheid kommen, diesem, ebenfalls per Einwurfeinschreiben, beim zuständigen Gericht widersprechen.
Rechnen würde ich aber nur mit ein paar bösen Bettelbriefen. Einen Mahnbescheid oder gar eine Klage halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Gruß

Shihaya

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Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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