Rücklage und Reparaturkosten

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)
Rücklage und Reparaturkosten

Hallo,

in den WEG Hausgeldabrechnungen wird meist in Rücklagen und Reparaturkosten unterschieden.
Also z.B. stehen im Wirtschaftsplan EUR 10.000,- für Rücklagen und EUR 2.500,- für Reparaturen.

Ich weiß ja, dass die WEG alles beschließen kann, auch wenn es eigentlich nicht erlaubt oder so gedacht ist.
Können auch alle Reparaturen aus den eigentlich zur Rücklage geplanten Zahlungen beglichen werden?
Ok, ist ja nur eine andere Verbuchung ist eine Verringerung der Rücklage (wenn die geplante Rücklage nicht dort ankommt).

Entspricht dieses Vorgehen dann der "ordnungsgemäßen" Verwaltung?
Ich habe schon erlebt, dass dies mal so gehandhabt wurde, aber kann man das auch dauerhaft so handhaben?

MfG Thomas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, sollen sämtliche Reparaturen zu Lasten der Rücklage bezahlt werden, auch laufende Kleinreparaturen.

Ja, das darf man machen und beschließen, auch dauerhaft. Allerdings sollte dann die Rücklagenzuführung entsprechend hoch sein! In Ihrem Fall würden ich dann eine jährliche Rücklagenzuführung von 12.500 € einplanen, damit ausreichend angespart wird.

Signatur:

lg.
R.M.

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#2
 Von 
megathomas
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 114x hilfreich)

Hallo R.M.,

vielen Dank!
Also sollte die Rücklage so hoch gewählt sein, dass normalerweise auch noch was auf dem Rücklagenkonto ankommen kann?

Wie eng ist denn Reparatur/Instandsetzung gefasst? Was ist, wenn eine Reparatur finanziell nicht lohnt und eine Neuanschaffung getätigt wird? Darf man das als Reparatur sehen. Hier gehts allerdings um Geräte wie Heizung oder Waschmaschine.

MfG Thomas

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