Am 22.09.2017 kaufte ich über einen Vermittler einen 5jährigen Wallach, wahrscheinlich von einem privaten Verkäufer.
Bei der AKU durch meinen Haustierarzt wurde festgestellt, dass ein Zahn nur noch als Rudiment vorhanden ist und ein weiterer Zahn auch geschädigt aussieht. Die Verkäuferin gab darauf hin an, dass dies durch einen Unfall/Tritt vor 1,5 Jahren passiert sei und teilte mit, dass es hierzu ein Röntgenbild gäbe. Mein Tierarzt informierte mich mündlich, dass seiner Ansicht nach der zweite Zahn über kurz oder lang gezogen werden müsste, was aber reiterlich zu keinen Einschränkungen führen würde. Somit kaufte ich das Pferd am gleichen Tag.
Nach Begutachtung des Röntgenbildes teilte mit mein Tierarzt einige Tage nach Kaufabschluss mit, dass noch ein weiterer Zahn beeinträchtigt ist (im Protokoll der Kaufuntersuchung steht dann "203 als Rudiment vorhanden, über 202 apikaler Abzess, evtl. Fistel, 201 labial geringgradig Karies).
Nachdem wir gestern in einer Pferdeklinik zur Zahnkontrolle waren, ergeben sich nun folgende Befunde: Die angesprochenen Zähne haben gravierende Veränderungen an der Zahnwurzel und müssen gezogen werden sowie auch noch ein weiterer - bisher nicht angesprochener - Zahn. Dadurch wird die Nutzung als Dressurpferd sehr fraglich, da durch diese große Lücke die Zunge rausrutschen kann, was für ein Dressurpferd (auch turniermäßig) untragbar ist. Bei der Erklärung des Verkäufers wurde als Leistungsstand L Dressur und als Bereich Dressur angegeben.
Im unteren Maulbereich ist ein weiterer Zahn mit Wurzelproblemen, bei dem jetzt eine Behandlung durchgeführt wurde.
Gibt es aufgrund des jetzt noch hinzugekommenen Problematik des 4. Zahnes eine reele Chance einer Rückgabe des Pferdes ?
Vielen Dank
Rückgaberecht bei Pferdekauf
29. November 2017
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Frage vom 29. November 2017 | 11:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht bei Pferdekauf
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#1
Antwort vom 29. November 2017 | 14:00
Von
Status: Weiser (17023 Beiträge, 5898x hilfreich)
Meiner Meinung nach: NeinZitatGibt es aufgrund des jetzt noch hinzugekommenen Problematik des 4. Zahnes eine reele Chance einer Rückgabe des Pferdes ? :
#2
Antwort vom 29. November 2017 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Was genau steht denn zum Thema "Sachmängelhaftung" in den vertraglichen Vereinbarungen?
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#3
Antwort vom 29. November 2017 | 20:37
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
ZitatGibt es aufgrund des jetzt noch hinzugekommenen Problematik des 4. Zahnes eine reele Chance einer Rückgabe des Pferdes ? :
Vielen Dank
Wie würden sie die Rückgabe begründen wollen? OK mit der Zahnproblematik, aber wenn dem Verkäufer davon nichts bekannt war, wovon auszugehen ist, wenn man bedenkt, dass er das arme Tier hat mit Rudimenten in der Schnute reiten lassen ... wird sehr sehr schwierig mMn
#4
Antwort vom 30. November 2017 | 20:25
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 7x hilfreich)
Hat das Pferd EOTRH????
Stellt sich nachträglich eine Abweichung des Zustandes gegenüber dem Ankaufsuntersuchungsprotokoll heraus, kann dies daher einen Mangel des Pferdes darstellen, unabhängig von der Tatsache, ob dieser Mangel im Zeitpunkt der Ankaufsuntersuchung erkennbar war oder nicht. Für die Haftung des Verkäufers in diesem Fall kommt es einzig und allein darauf an, ob der Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages bereits vorhanden war oder nicht.
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