Rückgaberecht Privatverkäufer amazon

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ichbin_2007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 26x hilfreich)
Rückgaberecht Privatverkäufer amazon

Ich habe ein Problem. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.
Ich habe am 22.12 ein Multifunktionsgerät über amazon Marketplace verkauft, Zustand Gebraucht-Gut.
[color=blue]Beim Angebot stand:[/color]
„Der schwarze Toner ist leer und muss ausgetauscht werden, erst danach kann
man etwas drucken. Die Farbtoner sind nicht viel benutzt

Aufgrund der neuen Rechtslage nach EU-Recht ist der nachfolgende
Hinweis erforderlich:
Dieser Artikel wird von privat und als gebraucht verkauft.
Somit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung/ohne
Sachmängelhaftung/ohne Garantie.
Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen
gesetzlich zustehende Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vom
Verkäufer zu verzichten.
Umtausch, Rücknahme und Erstattung sind ausgeschlossen.
Bitte kaufen, wenn Sie damit einverstanden sind."
[color=blue]Zuerst kam am 29.12 folgendes:[/color]
„Hallo, das Multifunktionsgerät ist eingetroffen.
Als erstes ließ sich der Papierbehälter nicht einschieben. Es wurde
"Papierstau" gemeldet.
Da war aber nur eine Papierführung auf der Seite ausgehängt. Das läuft nun.
Ich habe an Stelle des von Ihnen als leer gemeldeten Schwarz-Toners einen
neuen Original Samsung-Toner eingesetzt. Dann ging die Druckfunktion.
Das Scannen per PC oder das Kopieren geht aber nicht. Der Scanner gibt nur
Streifen aus.So kann ich das Gerät nicht gebrauchen !"
[color=blue]Am 29.12 dann weiter:[/color]
„ich habe nicht locker gelassen und den Fehler gefunden.
In der hochklappbaren Scannereinheit befand sich ein glasfaserverstärkter
Klebestreifen. Der hat ein komplettes Schließen verhindert.
Dadurch hat der Scanner nicht gescannt.
Hatten Sie das nicht bemerkt?
Jetzt geht das Gerät."
[color=blue]Ich habe geantwortet:[/color]
„Das Gerät hatte prima funktioniert. Als die Patrone ausgegangen war,
konnte man es nicht mehr benutzen. Deshalb hatte ich das Gerät ein paar Monate
nicht mehr verwendet und bin davon ausgegangen, dass immer noch alles
funktionierte. Tut mir Leid für die Umstände."

[color=blue]Käufer Antwort:[/color]
„Alles klar! Ich setze nach Silvester eine gute Bewertung bei Amazon rein."

[color=blue]Und jetzt am 3.01 schreibt der Käufer folgendes:[/color]
Hallo, die Freude war verfrüht. Nach der Rückkehr vom Silvesterausflug habe ich das Gerät wieder in Betrieb genommen. Leider ist der Fehler wieder da: Der Scanner funktioniert nicht. Als ich letzte Woche nach dem Eintreffen des Gerätes die von Ihnen als leer gemeldete Schwarz-Kartusche gegen eine neue ausgetauscht hatte und dann feststellte, dass der Scanner nicht funktionierte, habe ich die Scaneinheit hochgeklappt und im Inneren rechts oberhalb des USB-Anschlusses PictBridge einen glasfaserverstärkten Klebestreifen vorgefunden. Nachdem ich diesen abgezogen und die Scannereinheit wieder geschlossen hatte, funktionierte der Scanner plötzlich.
Das war offenbar nur ein Zufall. Der Klebestreifen hat nichts mit der Funktion des Scanners zu tun. Der Scanner bewegt sich zwar, erzeugt aber kein Bild von dem aufgelegten Blatt oder Heft.
Der Drucker geht jedoch sowohl in Schwarzweiß als auch in Farbe.
Nun müssen wir eine Lösung finden, denn so wie es ist, kann ich das Gerät nicht gebrauchen.

Ich brauche nun von Ihnen den Kaufbeleg, dann kümmere ich mich selbst um die Reparatur bei Samsung. Sollten Sie diesen nicht besitzen, müßte ich bei Amazon einen Garantieantrag im Rahmen der Amazon A-z-Garantie stellen.

[color=blue]Am 5.01 meldet sich der Käufer wieder:[/color]
die Kopierfunktion geht nicht. Die Scanner-Lichtleiste läuft zwar, gibt aber offenbar keine digitalen Informationen ab. Ich habe bisher das Samsung schwarz/weiß Multifunktions-Lasergerät SCX-4200
in Gebrauch. Also ich kenne die Funktion des Scannens aus einem Grafikprogramm im PC heraus durchaus, das Kopieren natürlich auch. Ich habe mit dem Samsung Kundendienst telefoniert. Er hält das für ein thermisches
Problem im CLX-3175. Bei einem bestimmten Erwärmungsgrad beginnt ein Bauteil zu funktionieren.Also ich benötige den Kaufbeleg, um das Gerät an Samsung einsenden zu können."

Ich habe das Gerät am 24.12 veschickt, also kann es sein, dass unterwegs bei Lagerung zu kalt war.
Den Kaufbeleg habe ich nicht.
Bin ich verpflichtet als Privatverkäufer den Artikel zurückzunehmen? Was soll ich tun?! Hilfe!


Danke in voraus

Gruß

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""

-- Editiert am 05.01.2011 00:52

-- Editiert am 05.01.2011 00:54

-- Editiert am 05.01.2011 20:30

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-- Editiert am 05.01.2011 20:33

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Nein du bist nicht verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen.

Wenn er dich dazu zwingen will, das Gerät zurückzunehmen und sein Geld zu erstatten, dann muß er beweisen, daß du alle diesen Mängel vorher kennst und diese verschwiegen hast. weil das unmöglich ist, und weil du auf die Eigenschaft gebraucht hingewiesen hast und er diese akzeptierte, dann bist du von deinen verpflichtungen entbunden.

Als Sicherheit, falls später zu anwaltlichen Auseinandersetzungen kommt, solltest du die Mails und Benachrichtigungen speichern oder ausdrucken.

Gruß

Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Den Kaufbeleg habe ich nicht.

Auf den hätte der Käufer nur Anspruch, wenn der in irgendeiner Art und Weise vereinbart wäre ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ichbin_2007
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,
Danke für die Antworten!

Amazon hat mir ein E-Mail geschickt mit der dem Antrag A-bis-z-Garantie.
Die Begründung ist: „Der erhaltene Artikel war bereits beim ersten Gebrauch defekt."

Weiter hat Amazon mir noch die Anmerkungen des Käufers übersendet:
"Gleich nach dem Auspacken und der ersten Inbetriebnahme kontaktierte ich den Verkäufer per Email:den Funktionsfehler "Kopieren geht nicht"
Durch das lange Probieren erwärmte sich das Gerät und plötzlich ging die Kopierfunktion, was ich freudig an Verkäufer mitteilte.
Der Verkäufer antwortete, daß das Funktionieren des Gerätes vor dem Absenden schon des längeren nicht mehr überprüft wurde.

Leider war meine Freude verfrüht: Bei den nächsten Inbetriebnahmen funktionierte die Kopierfunktion und das Scannen vom PC aus nicht, genauso wie bei der ersten Inbetriebnahme. Es ist offensichtlich ein thermischer Defekt eines Bauteils. Zur Garantiereparatur bei Samsung fehlt mir der Kaufbeleg"

Ich habe das Gefühl, Amazon interessiert sich gar nicht, ob ich Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen habe oder nicht, ob ich Kaufbeleg versprochen habe oder nicht, der Käufer hat immer Recht.

Wenn ich das Geld nicht erstatten möchte, soll es dann zu anwaltlicher Auseinandersetzung kommen? Wie läuft das überhaupt ab?
Habe ich eine andere Möglichkeit?
Hat schon jemand eine Erfahrung bei Auseinandersetzung mit Amazon.
Danke & Gruß
I.

-----------------
""

-- Editiert am 09.01.2011 00:47

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:
Ich habe das Gefühl, Amazon interessiert sich gar nicht, ob ich Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen habe oder nicht, ob ich Kaufbeleg versprochen habe oder nicht, der Käufer hat immer Recht.

Woraus schliest du das??





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

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