Hallo,
ich habe bei ebay ein PC Interface privat versteigert. Der Käufer des Interfaces war aber nicht mit diesem zufrieden, da ich auch ausversehen 2 falsche Angaben in der Beschreibung hatte. Kein problem dachte ich, der Käufer bekommt dann natürlich sein Geld wieder.
Ich schreib ihm also, das er es doch bitte zurücksenden soll und er bekommt dann natürlich den Kaufbetrag und Versandkosten+Rücksendung erstattet.
Damit war er aber nicht einverstanden und bestand darauf erst das Geld wiederzubekommen. Dies sah ich aber nicht ein, da ich auch erst überprüfen will ob der zurückgesandte Artikel auch ohne Gebrauchsspuren oder Mängel ist.
Dann hörte ich nichts mehr von ihm und bekam 1 Monat später post von seinem Anwalt. Das beste ist das er plötzlich behauptet ich hätte dem Rücktritt vom Kaufvertrag überhaupt nicht zugestimmt. Zum Glück hatte ich noch die Mails an den Käufer die das Gegenteil beweisen.
Jedenfalls besteht der Anwalt darauf das ich zuerst das Geld überweise und natürlich noch die Anwaltskosten bezahlen soll.
Dies sehe ich aber nach wie vor nicht ein, die Gründe dafür sind ja klar, der Käufer erzählt seinem Anwalt Unwahrheiten und erschien mir auch in seinen Mails als nicht vertrauenswürdig.
Ich selber habe bei ebay über 100% positive Bewertungen und keine negativen.
Die Frage ist also, wer ist im Recht, bin ich wirklich verpflichtet im zuerst das Geld zurück zu überweisen und muss dann darauf hoffen das die Ware heil und unbenutzt wieder ankommt?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Rückgabe zug um zug???
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Leider kann ich die Frage nicht beantworten, bekunde aber das größte Interesse daran, weil ich auch schon mal in der Lage war.
Habe damals aus Kulanz Rücksendung und sogar Abholung meinerseits angeboten. Der Käufer hat aber bis zuletzt auf der Rückzahlung vor Versand behart.
Würde dem Anwalt anbieten das Sie Das Geld auf ein Anwalt treuhandkonto zahlen und Dieses freigeben wenn der PC ohne Transportschaden bei Ihnen eingetroffen ist,ausserdem würde ich den Anwalt darauf hinweisen das Sie dem Rücktritt nachgewiesener massen zugestimmt haben.
Insofern solle er sich bez.seines Honorars doch bitte an seinen Mandanten wenden.
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danke für die Antwort, dass ist eine gute Idee mit dem Treuhandkonto, werde ich dem Anwalt so vorschlagen.
Wer bei einer Rückabwicklung anfängt, ist - IMHO - nicht wirklich geklärt. In diesem Fall würde ich sagen der VK, weil der für den Fehler verantwortlich ist. Bei einer Reklamation der K, da der VK ja erst die Ware prüfen muss.
Nur mal so eine Frage, wie kommt man denn an "über 100% positive Bewertungen"?
Sollte wohl *verfüge* heißen. Wie ernst war denn diese Frage? Wo bliebt die Ironie...
Wichtiger war doch wohl viel mehr die Frage: wie kann es sein, dass die positiven Bewertungen "über" 100 % liegen?
@Don Carlo
Du liest die Beiträge schon wieder nicht.
*Ich selber habe bei ebay über 100% positive Bewertungen und keine negativen.*
Ersetze mal habe durch verfüge, dann paßt es schon, oder muß ich es noch einmal erklären?
@ normi
Entschuldigung. Manchmal dauert es etwas länger. Mein Fehler!
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