Rückgabe nach Transportschaden mit teilrückerstattung

14. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb319956-12
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 143x hilfreich)
Rückgabe nach Transportschaden mit teilrückerstattung

Hallo.
ich habe gerade folgendes Problem mit einem Kunden. Es handelt sich um ein Möbelstück aus histor Altholz.
Beim Transport durch Dhl ist ein Transportschaden entstanden wo eine kleine Ecke abgebrochen ist. Kunde ruft an berichtet und fragt nach dem weiteren Vorgehen(schickt auch noch eine Mail mit den Bildern). Ich sage (kurz gefasst) er müße bitte mit dem Paket zu Dhl gehen und dort den Schaden melden. Dann wird der Artikel eingeschickt und geprüft, das alles wird ca 2 Wochen dauern und dann bekommt man eine Info. Und ich würde inz. ein neues Stück bauen und ihm zusenden.
Darauf Kunde: ihm gefällt das jetzige Stück (jedes ist nach Bau aufgrund der Holzmaserung anders) und die Ecke wäre sicher kein Problem selbst wieder anzuleimen. Ich bot daraufhin von den 350€ 50€ Rabatt bzw Rückerstattung wegen dem Schaden an, Kunde nimmt an. Geld ging zurück. Jetzt 2 Wochen nach Kauf und 8 Tage nach Erhalt will Kunde zurückgeben weil es ihm doch nicht gefällt. Nun ist die Dhl Frist von 7 Tagen für die Geltendmachung von Transportschäden abgelaufen,und ich müßte ein def. Stück zurücknehmen und Geld zurückerstatten?
Das kann doch nicht sein, oder?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Doch, das kann es.

Das Widerrufsrecht ist ein unabdingbares Recht eines Verbrauchers der bei einem Unternehmer im Fernabsatz kauft.
Es gibt zwar Ausnahmen, aber ich vermute mal das der Artikel nicht nach Vorgaben des Kunden gebaut wurde oder für ihn individualisiert wurde?

Die Frage wäre halt, ob der Kunde tatsächlich noch in der Widerrufsfrist ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb319956-12
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo
Danke für deine Antwort. Diekt nach Kundenwunsch wurde nicht gebaut. Es steht zwar in der Beschreibung das jedes Stück direkt auf Kundenwunsch gebaut wird aber das dürfte wohl nicht ausreichen.
Der Kunde ist noch in der Wiederrufsfrist. Angekommen ist das Paket am 6.5.
Ich habe Google noch etwas bemüht und bin auf einer Ra Seite fündig geworden.
Dort steht wegen Kaufpreisminderung und anschliessendem Rücktritt folgendes:

4. Kann der Käufer auch dann den Kaufpreis mindern, wenn er schon zurückgetreten ist, oder zurücktreten, obwohl er schon gemindert hat?

Nein. Rücktritt und Minderung stehen nach § 441 Absatz 1 Satz 1 BGB in einem Exklusivitätsverhältnis, schließen sich also gegenseitig aus.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GeierWallyXY
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von fb319956-12):
Hallo
Danke für deine Antwort. Diekt nach Kundenwunsch wurde nicht gebaut. Es steht zwar in der Beschreibung das jedes Stück direkt auf Kundenwunsch gebaut wird aber das dürfte wohl nicht ausreichen.
Der Kunde ist noch in der Wiederrufsfrist. Angekommen ist das Paket am 6.5.
Ich habe Google noch etwas bemüht und bin auf einer Ra Seite fündig geworden.
Dort steht wegen Kaufpreisminderung und anschliessendem Rücktritt folgendes:

4. Kann der Käufer auch dann den Kaufpreis mindern, wenn er schon zurückgetreten ist, oder zurücktreten, obwohl er schon gemindert hat?

Nein. Rücktritt und Minderung stehen nach § 441 Absatz 1 Satz 1 BGB
in einem Exklusivitätsverhältnis, schließen sich also gegenseitig aus.


Hier geht es aber um Widerruf, nicht um Rücktritt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zum einen tritt der Käufer nicht zurück, er widerruft gemäß Widerrufsrecht. Und das kann er innerhalb der Widerrufsfrist auch nach Minderung jederzeit.



Zitat:
Nein. Rücktritt und Minderung stehen nach § 441 Absatz 1 Satz 1 BGB in einem Exklusivitätsverhältnis, schließen sich also gegenseitig aus.

Ist leider nicht ganz korrekt.
Rücktritt und Minderung schließen sich gegenseitig aus, sofern es den gleichen Mangel betrifft.
Bei einem neuen Mangel geht das Spiel von vorne los ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb319956-12
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo
also, ich habe den Artikel nun zurückschicken lassen bzw über Dhl wegen dem Transportschaden.
Dhl lehnte ab wegen nicht ausreichender Verpackung.
Nun die Frage, dem Wiederruf habe ich noch nicht zugestimmt, sondern nur gebeten den Artikel bei Dhl einzureichen wegen dem Schaden.
Nun hat der Kunde ja eine Rückerstattung angenommen und jetzt sehe ich, der Transportschaden wurde vom Kunden repariert aber nicht fachgerecht sondern das abgesprungene Stück Holz wurde schief angeklebt.
Wenn Kunde Rückerstattung in Anspruch nimmt , dann selbst repariert und dann wiederruft, ist dies noch immer so rechtens?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ja, das geht.
Der Kunde könnte sogar widerrufen, wenn das ganze zu Asche verbrannt wäre.

Je nach Grad der vom Kunden zu verantwortenden beschädigung, kann dann jedoch Wertersatz verlangt werden.
Den sollte dan die HWK oder jemand anderer neutraler ermitteln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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