Rückgabe eines Artikels nach über 3 Monaten

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Faustkeil
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe eines Artikels nach über 3 Monaten

Hallo,

ich hätte gerne eine Antwort auf folgendes Problem:

Vor 3 Monaten habe ich bei Ebay einen Sennheiser Kopfhörer verkauft, habe mich aber mit dem Modell vertan. Dies ist mir aufgefallen, als ich den Kopfhörer aus dem Keller ausgekramt habe. Dem Käufer des Kophörer habe ich dies so mitgeteilt:

"
Hallo, ich habe gestern den Kinnbügelhörer ausgekramt und gesehen, dass ich mich hier ein wenig vertan habe... die Farbe ist grau und nicht weiss und das Bild stimmt nicht ganz mit dem meines Kinnbügelhörers überein, ich denke, was ich habe, ist das ältere Modell. Auf der Packung klebt noch ein Preisschild mit 249,95DM. Der Kinnbügelhörer lag halt knapp 4 jahre bei mir
im Keller rum.... Wie gesagt, Form und Gewicht stimmen, aber die Aufsatzkonsole sieht leicht anders aus. Ich würde folgendes vorschlagen, ich schicke ihnen den Hörer zu, sie schauen sich den an und wenn sie GAR NICHT damit zufrieden sind, überweise ich Ihnen das Geld zurück!"


Anschließend habe ich noch diese Mail geschrieben:

"ich habe das Gerät gestern noch reinigen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass der Akku nicht mehr viel konnte... also hab ich Ihnen einen neuen akku für 17,95€ gekauft und beigelegt! Ist jetzt alles wie neu! Wenn sie das Päckchen erhalten, müssen sie den akku in der station einmal ganz aufladen, ich hab ihn nur kurz geladen um die funktion testen zu können! funktioniert
einwandfrei alles! ich fahre jetzt gleich zur post und sende ihnen das
päckchen zu. viel spaß damit und schönen urlaub!"



Auktionsende des Artikels war ca. der 20.9.2004.
Vor einer Woche hat sich nun der Käufer gemeldet und mir geschrieben, dass er das Geld zurück haben möchte. Er hat gesagt, dass er erst jetzt aus Zypern zurückgekommen ist und mir den Kopfhörer kostengünstig aus Deutschland zurücksenden wollte.



Das ich eine Falschwerbung betrieben habe ist mir klar.
Das habe ich ihm ja auch geschrieben.
Das Gerät dann aber anzunehmen und sich nach 3 Monaten zu melden und das Geld zurück haben zu wollen finde ich sehr dreist.
Wenn ihm vorher klar war, dass er über 3 Monate in Zypern bleibt, hätte er sich doch bestimmt bei mir melden können und dies angeben, oder?

Wie ist hier die Rechtslage? Kann mir hier jemand helfen?




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich würde sagen: Jetzt braucht er mir auch nicht mehr kommen. Aber ob er im Recht ist, das weiß ich nicht...

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Ihr Angebot, den Artikel auch wieder zurückzunehmen war schließlich nicht unbefristet. Normal wären m.E. 2 Wochen Bedenkzeit gewesen.

Daß der Kunde in Zypern war und deshalb nicht prüfen konnte, ist sein Problem. Dies hätte er Ihnen vorher mitteilen müssen, um eine Verlängerung der Prüffrist zu erreichen.

Jetzt ist es m.E. zu spät.

Gruß
Harry!

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#3
 Von 
Faustkeil
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, aber ich habe keine Rückgabefrist angegeben. Gibt es hier eine Grenze, die rechtlich vorgegeben ist?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

"... ich schicke ihnen den Hörer zu, sie schauen sich den an und wenn sie GAR NICHT damit zufrieden sind, überweise ich Ihnen das Geld zurück!"

Das kann man doch nur so verstehen, daß ein Test der Ware durch den Käufer erfolgen soll und dieser dann selbst entscheiden kann, ob er an dem Kaufvertrag festhalten möchte. Zum Testen reichen aber grundsätzlich 2 Wochen locker aus. Diese Frist entspricht auch der gesetzlichen Widerrufsfrist, die dem Käufer beim Kauf von einem Händler eingeräumt wird.

Auf keinen Fall kann Ihr Angebot so verstanden werden, daß auch nach 3 Monaten noch vom Kauf zurückgetreten werden kann. Schließlich haben Sie auch ein Interesse daran, die Transaktion endlich mal zum Ende zu bringen.

Dies würde ich dem Käufer mitteilen. Soweit dieser meint, daß wegen seines Zypernaufenthaltes etwas anderes gilt, sagen Sie ihm, daß er dies hätte mitteilen müssen. Damit muß ein Verkäufer nicht rechnen.

Und eine schlechte Bewertung kann es auch nicht mehr geben, da die Bewertungsfrist schon abgelaufen sein dürfte.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

P.S.:

Falls Sie paar Paragraphen haben wollen, schreiben Sie:


"Nach §§ 133 , 157 BGB habe ich Ihnen lediglich ein zweiwöchiges Rücktrittrecht eingeräumt. Ihr Zypernaufenthalt war für mich nicht vorhersehbar und fällt daher allein in Ihren Risikobereich. Leider kann ich die Ware daher nicht mehr zurücknehmen."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@Faustkeil,

wie gut das der Käufer nicht für ein Jahr in Zypern war :)

Eine 14 tägige Frist zur Prüfung dürfte ja bestimmt weit ausreichend sein.

Also den Artikel würde ich in keinem fall zurücknehmen.

gruß

Stefan

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#7
 Von 
Faustkeil
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

dankesehr für euere Antworten!!!!

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

@harry2000
Wenn ich das richtig sehe, dann ist Faustkeil ein Privatverkäufer und dann gibt kein 14-tägiges Rücktrittsrecht.

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#9
 Von 
Faustkeil
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, ich bin privatverkäufer, gibt es dan gar kein rücktrittsrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

wenn sie rückgabe ausschließen, darf der käufer es nicht für nichtgefallen etc. zurückgeben wollen. wohl, wenn es defekt wäre, und sie hätte einen defekt verschwiegen. aber wenn keine mängel da sind - würde ich sagen: nein....

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

@hh:

Stimmt. Bei Privatverkäufen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Auch die Gewährleistung kann ausgeschlossen werden.

Hier hat Faustkeil jedoch ein Rücktrittsrecht mit dem Käufer vereinbart:
"...ich schicke ihnen den Hörer zu, sie schauen sich den an und wenn sie GAR NICHT damit zufrieden sind, überweise ich Ihnen das Geld zurück!"

Das ist dann auch bindend - wie oben gesagt m.E. aber nur max. 2 Wochen lang.


Gruß
harry!

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