Rückgabe einer Rassekatze 24h nach Vertragsunterzeichnung

2. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
madcow
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe einer Rassekatze 24h nach Vertragsunterzeichnung

Hallo!
Hiermit möchte ich mich kurz über die Rechtslage bezüglich der Rückgabe einer Rassekatze 24h nach Kauf (bzw. Anzahlung) erkundigen.
Ich hatte ein kleines Kätzchen vom Züchter gekauft und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zu über 90% angezahlt. Leider musste ich das Tier jedoch aus schwerwiegend privaten Gründen keine 24h später zurückbringen.
Die Überraschuung und Enttäuschung dieses Umstandes von Seiten des Züchters sind verständlich ... jedoch bat ich um die Rückzahlung des bereits gezahlten Betrages. Alternativ bot ich dem Züchter an, diesen Betrag zu spenden und die Spendequittung auf meinen Namen auszustellen.
Ich möchte ungern, dass dieser (doch sehr beträchtliche Betrag) in den Händen des Züchters verbleibt, obwohl ich natürlich die Umstände akzeptiere und evtl. auch eine Aufwandsentschädigung bezahlen würde.
Jedoch sehe ich nicht wirklich einen erheblichen Aufwand nach weniger als 24-stündigem "Fremd"-Besitz.
Wie sind die rechtlichen Möglichkeiten, sollte sich der Züchter weigern die eine oder andere angeboten Alternative zu akzeptieren und damit das Geld einbehalten?
Die Rückgabe erfolgte ausschließlich zum Wohl des Tieres (12 Wochen alt), welches sicherlich wieder schnell zu vermitteln sein wird.

Herzlichen Dank für weiterhelfende Antworten im Voraus.

Felix

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wer holt sich bitte eine Katze ins Haus und findet binnen weniger Stunden dann raus, dass schwerwiegende private Gründe doch gegen die Haltung sprechen???

Der Züchter hat die Katze, da er sie an Sie abgegeben hat, allen notwendigen Impfungen und Untersuchungen unterziehen lassen. DAs kostet eine Stange Geld. Er/Sie wird mit Sicherheit zusehen, dass die Katze in bessere Hände kommt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie Ihr Geld nicht wiederbekommen, zumal es ja ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen gibt. Sie müssten auch einen Schutzvertrag unterzeichnet haben, in dem vereinbart ist, dass Sie die Katze nicht weiter verkaufen dürfen, ohne zuvor dem Züchter das Vorkaufsrecht einzuräumen (ich gehe davon aus, dass es sich um einen seriösen Züchter und keine Hinterzimmer-Züchterei handelt. Andernfalls sollten Sie den Tierschutz einschalten). Allerdings könnte ich den Züchter durchaus verstehen, wenn er zunächst mit der Rückzahlung wartet, bis er die Katze anderweitig vermitteln konnte.

Und im Übrigen kann ich nur hoffen, dass Sie künftig nicht mehr auf die Idee kommen, mal eben unüberlegt ein Rasse-Tier als Statussymbol anzuschaffen. Wer so schnell feststellt, dass es doch nicht passt, hat sich ganz offensichtlich nicht ausreichend darauf vorbereitet. Und falls es hier um eine Allergie geht: auch das kann man im Vorfeld feststellen. Es ist jedenfalls bezeichnend, dass Sie sich in erster Linie darum sorgen, ob Sie Ihr Geld zurück erhalten, ohne dass es überhaupt irgendeine Andeutung dahingehend gab. Oder wie hat der Züchter reagiert?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Da kann ich Karamel nur zustimmen

1x Hilfreiche Antwort

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