Rückgabe der Mietwohnung - teure Fehler vermeiden

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Checkliste für eine reibungslose Übergabe der Wohnung

Wer seinen Mietvertrag beendet, darf die Pflicht zur Rückgabe nicht vernachlässigen. Rückgabe bedeutet dabei die Pflicht, dem Vermieter den unmittelbaren Besitz der Wohnung einzuräumen. Einfach Auszuziehen genügt also nicht, schon gar nicht die Schlüssel per Post zu versenden oder in den Briefkasten zu werfen.

Übergabeprotokoll schützt

Ganz wichtig: um Ersatzansprüche wegen angeblicher Schäden in der Wohnung zu vermeiden, sollte mit dem Vermieter ein Übergabetermin vereinbart werden, bei dem ein Protokoll angefertigt wird. Wer Schönheitsreparaturen durchführen muss, sollte dies auch tun, da der Vermieter sonst die Kaution einbehalten kann und das Ganze unter Umständen teurer wird.

Nicht bezahlen muss der Mieter für Schäden, die durch vertragsgemäße Abnutzung entstehen (Böden, Waschbecken, Wanne, Kücheneinrichtung). Hier lohnt sich ein Blick auf das Übergabeprotokoll bei Einzug, da dort oft schon Schäden drin stehen, die dem Mieter bei Auszug nicht mehr angehängt werden dürfen.

Wenn der Vermieter nicht mitmacht

Erscheint der Vermieter nicht zu einem der von Ihnen angebotenen Übergabetermine, sondern will er den Termin erst in einen Zeitraum legen, der nach dem Ende des Mietvertrages liegt, dann sollte der Mieter aufpassen. Der Vermieter kann nämlich für die Zeit, in der die Wohnung nicht übergeben wurde, Nutzungsentschädigung verlangen.

Schlüssel beweissicher übergeben

Geben Sie also bei Annahmeverzug des Vermieters den Schlüssel bei diesem vor Zeugen ab oder stellen Sie den Schlüssel per Boten zu. Die Post ist zu unsicher. Verweisen Sie in Ihrem Anschreiben auf die Übergabe-Termine, die der Vermieter versäumt hat.

Übergabeprotokoll notfalls alleine fertigen

Sie haben in so einem Fall dann auch kein Abnahmeprotokoll. Fertigen Sie es vor Zeugen selbst an und fotografieren Sie die Wohnung. Zählerstände notieren! Vorlagen gibt es unter "Muster Übergabeprotokoll" im Internet. Das vermeidet Ärger, wenn Ihnen Mängel untergeschoben werden sollen.

Vorsicht Falle

Ganz wichtig: Wenn der Vermieter die Wohnung eher abnimmt, weil beispielsweise sein Nachmieter renovieren will, brauchen Sie ab Schlüsselübergabe keine Miete mehr zu bezahlen (Urteil des Kammergerichts Berlin Az. 8 U 187/10). Also auch wenn der Vertag noch läuft.

Das gilt aber nur, wenn der Vermieter sich mit Ihnen einigt. Wer netterweise dem Nachmieter Zutritt gewährt, damit der schon mal renovieren kann, muss seine Miete bis zum Vertragsschluss zahlen. Hier sollte eine Vereinbarung mit dem Nachmieter über einen Kostenausgleich geschlossen werden.

Nützliche Checkliste bei Wohnungsübergabe:

*Übergabe im vertragsgemäßen Zustand

*nur mit Übergabeprotokoll

*persönliche Aushändigung aller Schlüssel,

* bei vorzeitigem Auszug klären, dass die Miete nicht weiter anfällt

Wir beraten Sie gerne…

Leserkommentare
von DonBerto am 02.03.2017 11:52:41# 1
Hallo, ich habe eine Frage zur Wohnungsübergabe und Rechte des Vermieters. Ich habe ein Zimmer untervermietet und keinen schriftlichen Mietvertrag. Ein Auszug wurde mündlich angekündigt, jedoch hatte ich als Vermieterin keine Möglichkeit einer richtigen Übergabe, da mein Untermieter einfach ausgezogen ist, aber alle Schlüssel behalten hat. Diese habe ich nach mehrfacher Aufforderung verspätet zurückbekommen (teilweise nach Betreten der Wohnung des Untermieters ohne meiner Kenntniss, Miete wurde nicht mehr gezahlt; den Kellerschlüssel habe ich postalisch 1,5Monate nach Auszug erhalten). Meine Frage an Sie, habe ich das recht mindestens eine Monatsmiete von der Kaution einzubehalten, da ich keine richtige Übergabe machen konnte und die kompletten Schlüssel erst 1,5 Monate später erhalten habe? MfG Elisa
    
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