Rückgabe/ Umtausch bei Ersatzlieferung

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb450576-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückgabe/ Umtausch bei Ersatzlieferung

Ich habe vor etwa 2 Monaten ein Paket bestellt, als es ankam war es jedoch leer. Der Händler weigerte sich erst mir das Geld zurück zu erstatten , erst nachdem ich mit einem Anwalt gedroht habe hat er sich jetzt auf eine Ersatzlieferung eingelassen.
In der Bestellbestätigung für die Ersatzlieferung steht jedoch bei allen Artikeln 0 Euro. Meine Frage ist jetzt : Bei dem ursprünglichen Paket gab es ja auch eine 2 Wochen Rückgabefrist, wie sieht das jetzt bei der Ersatzlieferung aus? Das Geld wollte mir der Händler auf keinen Fall erstatten, blöderweise musste ich sofort bezahlen, da die Rechnung über ein anderes Unternehmen lief und das meinte es hätte nichts damit zu tun, ich sollte die Angelegenheit mit dem Händler klären. Am liebsten hätte ich natürlich mein komplettes Geld zurück.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb450576-91):
da die Rechnung über ein anderes Unternehmen lief und das meinte es hätte nichts damit zu tun, ich sollte die Angelegenheit mit dem Händler klären.

Da müsste man mal den genauen Ablauf kennen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb450576-91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb450576-91):
da die Rechnung über ein anderes Unternehmen lief und das meinte es hätte nichts damit zu tun, ich sollte die Angelegenheit mit dem Händler klären.

Da müsste man mal den genauen Ablauf kennen.


Es war sowas wie Klarna oder Paymorrow, wo die Händler bezahlen per Rechnung anbieten können, sich jedoch nicht selbst darum kümmern müssen. Ich hatte mich erst an den Händler selbst gewendet, der meinte er würde mir den Wert der Ware nicht erstatten. .Als ich mich an die Rechnungsfirma wendete , wurde mir auch nur gesagt, dass diese nur für das Geld zuständig sei und mir wurde mit Inkasso gedroht, ich sollte alles mit dem Händler selbst wenden und das mit ihm klären. Dann habe ich dem Händler mit einem Anwalt gedroht und eine Ersatzlieferung gefordert, auf die er sich nun eingelassen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb450576-91):
Als ich mich an die Rechnungsfirma wendete , wurde mir auch nur gesagt, dass diese nur für das Geld zuständig sei

Das wäre dann korrekt.



Zitat (von fb450576-91):
Bei dem ursprünglichen Paket gab es ja auch eine 2 Wochen Rückgabefrist, wie sieht das jetzt bei der Ersatzlieferung aus?

Die gestzliche Widerrufsfrist beginnt am Tag, nach dem man die bestellten Waren vollständig erhalten hat.

Könnte nur etwas problematisch werden, das dem Händler bei zu bringen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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