Rückgabe Hund Privatverkauf

5. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)
Rückgabe Hund Privatverkauf

Guten morgen,

wir mussten vor 14 Tagen unseren Junghund aufgrund persönlicher und gesundheitlicher Probleme abgeben. Bei Besichtigung wurde darauf hingewiesen dass wir mit einem Hundetrainer zusammen arbeiten da der Dicke sich gerade in der Pubertären Phase befindet und versucht die Rangordnung neu zu klären (hauptsächlich durch penetrantes Anbellen und einen weg drücken, hatte er auch "gezeigt" als der Besuch da war). Nun kam eine Email der neuen Besitzer dass der Dicke nicht nur bellt sondern auch knurrt und versucht zu beißen.Deren Trainer meint wohl dass das keine Pubertäre Phase mehr sei und negativ zu betrachten ist. Knurren und beißen sind bei uns nie vorgefallen. Sie wollen jetzt den Dicken zurück geben sollte sich dies nicht bessern, jedoch können wir, wie schon bei Verkauf erwähnt dies nicht tun. Wie ist da die Rechtslage? Achja im Vertrag steht explizit : Keine Rücknahme und kein Vorkaufsrecht.
Der Hund hatte bei Abgabe ein Gewicht von 25 Kilo und kann ausgewachsen bis zu 60Kilo wiegen. Also kein Schoßhund.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Jatschi):
Wie ist da die Rechtslage?

Die Meinung / Vermutung des neuen Trainers ist nicht relevant.



Wurde die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) ausgeschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

In dem Vertrag steht :
Der Käufer hat das Tier besichtigt. Es wird verkauft wie besichtigt. Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Wandlung oder Minderung wegen äußerlich erkennbarer Mängel gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen.
Der Käufer versichert die erforderlichen Kenntnisse über die entsprechende Tierhaltung bzw. Aufzucht zu kennen.

Eine weitere Pasage im Vertrag lautet:
Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete Tier an den Verkäufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Tieres keine Gewährleistung. Es sei denn er verkauft das Tier als Unternehmer an eine Privatperson, in dem Fall verjährt die Gewährleistungsfrist nach einem Jahr ab Übergabe.



-- Editiert von Jatschi am 05.02.2018 13:01

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dann sind die Aussichten das der Käufer eine Rückgabe durchsetzen kann überaus gering.

Denn er müsste nicht nur beweisen, das der Hund einen Mangel hat, sondern auch das ihr davon wusstet.


Ich würde nun die Kommunikation mit dem Käufer erst mal einstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jatschi
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ein Mangel besteht/ bestand ja auch nicht.
Es wurde darauf hingewiesen dass er versucht durch bellen/pöbeln seinen Kopf durchzusetzen und wir deshalb auch im Training waren und dies weiter geführt werden soll. Ein Junghund hat nunmal viel Blödsinn im Kopf und versucht natürlich seinen eigenen Weg durchzusetzen (der eine mehr, der andere weniger), das sehe ich jedoch nicht als Mangel an.
Bei uns hat er nie versucht zu beißen, noch nicht mal ansatzweise.
Durch meine Krankheit kann ich den Hund nicht mehr zurück nehmen, und einen der jetzt plötzlich beißt würde erstrecht nicht gehen, gesundheitliche Einschränkungen sucht man sich ja leider nicht aus.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Am Besten raten Sie den Käufern den Hund in einem Tierheim unterzubringen. Da hat er dann evtl. mehr Glück bei der Zuteilung eines neuen Lebensumfeldes, ist bei dem Kerlchen ja schon zweimal daneben gegangen, da kann man nur hoffen, dass das nächste Mal auch das letzte Mal ist.

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