Rückgabe Händler keine Einigung rotes M mit weißem Hintergrund

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)
Rückgabe Händler keine Einigung rotes M mit weißem Hintergrund

Hallo. Ich habe mir vor nicht ganz 14 Tagen einen neuen TV bei einem großen Händler ( ich bin doch nicht blöd) gekauft. Mir gefällt dieser TV aber nun gar nicht. Rein äusserlich und technisch haut auch etwas nicht hin. Das Bild hat Qualitätsprobleme.
( gibt es öfters bei diesem Oled TV) Der Händler möchte mein Gerät aber nur gegen ein neues Mangelfreies oder gleichwertiges Gerät ersetzen. Ich wiederum möchte aber mein Geld wieder haben. Leider erlauben es die AGBs des Händlers nicht. ( Nur aus Kulanz, was ja eigentlich richtig ist)

Jetzt war meine Überlegung wie folgt. Ich buche per Rücklastschrift das Geld zurück und bringe den TV zurück in den Laden, lasse mir dies quittieren und warte die erste Mahnung ab. Könnte das klappen oder mache ich mich hier strafbar?!

-- Editiert von Houzeuser am 23.11.2017 09:50

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Houzeuser):
Ich wiederum möchte aber mein Geld wieder haben.
Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt diese Entscheidung?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Leider erlauben es die AGBs des Händlers nicht.


Nicht nur die AGB, sondern auch das Gesetz

Zitat:
Jetzt war meine Überlegung wie folgt. Ich buche per Rücklastschrift das Geld zurück und bringe den TV zurück in den Laden, lasse mir dies quittieren und warte die erste Mahnung ab. Könnte das klappen oder mache ich mich hier strafbar?!


Strafbarkeit würde ich hier nicht sehen. Allerdings machst du dich schadensersatzpflichtig für die daraus resultierenden Kosten (Mahnung, Gerichts- und Anwaltskosten). Zudem muss der Händler das Gerät nicht annehmen und dir auch keine Quittung ausstellen.

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#3
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Houzeuser):
Ich wiederum möchte aber mein Geld wieder haben.
Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt diese Entscheidung?


m.M.n. gibt es keine rechtliche Grundlage. Ich könnte nur einen Defekt ( der ja besteht) geltend machen. Ich möchte aber kein AUstauschgerät oder Reparatur sondern mein Geld wieder haben

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
Leider erlauben es die AGBs des Händlers nicht.


Nicht nur die AGB, sondern auch das Gesetz

Zitat:
Jetzt war meine Überlegung wie folgt. Ich buche per Rücklastschrift das Geld zurück und bringe den TV zurück in den Laden, lasse mir dies quittieren und warte die erste Mahnung ab. Könnte das klappen oder mache ich mich hier strafbar?!


Strafbarkeit würde ich hier nicht sehen. Allerdings machst du dich schadensersatzpflichtig für die daraus resultierenden Kosten (Mahnung, Gerichts- und Anwaltskosten). Zudem muss der Händler das Gerät nicht annehmen und dir auch keine Quittung ausstellen.


dies ist mir bewusst. Werde dann nochmal eine Telefonat mit dem Händler führen

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Houzeuser):
. Ich möchte aber kein AUstauschgerät oder Reparatur sondern mein Geld wieder haben
Du musst dem Händler die Nachbesserung zugestehen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
Houzeuser
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Houzeuser):
. Ich möchte aber kein AUstauschgerät oder Reparatur sondern mein Geld wieder haben
Du musst dem Händler die Nachbesserung zugestehen.


ja ist mir bewusst aber ich habe keine Lust mehr auf das Gerät. Rein rechtlich habe ich die Arschkarte aber man kann es ja mal versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Houzeuser):
und warte die erste Mahnung ab.

Und dann? Was soll da der Sinn sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Houzeuser):
a ist mir bewusst aber ich habe keine Lust mehr auf das Gerät.



Zitat (von Houzeuser):
Rein rechtlich habe ich die Arschkarte aber man kann es ja mal versuchen.

Dann wirst du zur passenden unappetitlichen Körperöffnung für deine Karte.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Houzeuser):
ja ist mir bewusst aber ich habe keine Lust mehr auf das Gerät.

Man kann es ja weiter verkaufen, dann ist es auch weg.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
und warte die erste Mahnung ab.
Dir ist aber schon bewusst, dass der Markt dir gar keine Mahnung schicken muss? Der Markt kann dir gleich ein teures Anwaltsschreiben zukommen lassen, welches du bezahlen darfst. Dann wirst du zusätzlich noch Einlagerungsgebühren bezahlen dürfen, für dein gerät welches bei denen gelagert wird. Abholen musst du deinen TV dan auch wieder.

Ob sich das alles lohnt? Rechne einfach mal gegen, Anwaltskosten, Lagergebühren etc gegenüber Verölusst bei einem Weiterverkauf...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Gerät wegschmeißen käme billiger.

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