Hallo. Ich habe mir vor nicht ganz 14 Tagen einen neuen TV bei einem großen Händler ( ich bin doch nicht blöd) gekauft. Mir gefällt dieser TV aber nun gar nicht. Rein äusserlich und technisch haut auch etwas nicht hin. Das Bild hat Qualitätsprobleme.
( gibt es öfters bei diesem Oled TV) Der Händler möchte mein Gerät aber nur gegen ein neues Mangelfreies oder gleichwertiges Gerät ersetzen. Ich wiederum möchte aber mein Geld wieder haben. Leider erlauben es die AGBs des Händlers nicht. ( Nur aus Kulanz, was ja eigentlich richtig ist)
Jetzt war meine Überlegung wie folgt. Ich buche per Rücklastschrift das Geld zurück und bringe den TV zurück in den Laden, lasse mir dies quittieren und warte die erste Mahnung ab. Könnte das klappen oder mache ich mich hier strafbar?!
-- Editiert von Houzeuser am 23.11.2017 09:50
Rückgabe Händler keine Einigung rotes M mit weißem Hintergrund
23. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. November 2017 | 09:48
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 71x hilfreich)
Rückgabe Händler keine Einigung rotes M mit weißem Hintergrund
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. November 2017 | 09:54
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt diese Entscheidung?ZitatIch wiederum möchte aber mein Geld wieder haben. :
#2
Antwort vom 23. November 2017 | 10:12
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Zitat:Leider erlauben es die AGBs des Händlers nicht.
Nicht nur die AGB, sondern auch das Gesetz
Zitat:Jetzt war meine Überlegung wie folgt. Ich buche per Rücklastschrift das Geld zurück und bringe den TV zurück in den Laden, lasse mir dies quittieren und warte die erste Mahnung ab. Könnte das klappen oder mache ich mich hier strafbar?!
Strafbarkeit würde ich hier nicht sehen. Allerdings machst du dich schadensersatzpflichtig für die daraus resultierenden Kosten (Mahnung, Gerichts- und Anwaltskosten). Zudem muss der Händler das Gerät nicht annehmen und dir auch keine Quittung ausstellen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. November 2017 | 10:12
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat:Auf welcher rechtlichen Grundlage fußt diese Entscheidung?ZitatIch wiederum möchte aber mein Geld wieder haben. :
m.M.n. gibt es keine rechtliche Grundlage. Ich könnte nur einen Defekt ( der ja besteht) geltend machen. Ich möchte aber kein AUstauschgerät oder Reparatur sondern mein Geld wieder haben
#4
Antwort vom 23. November 2017 | 10:40
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat:Zitat:Leider erlauben es die AGBs des Händlers nicht.
Nicht nur die AGB, sondern auch das Gesetz
Zitat:Jetzt war meine Überlegung wie folgt. Ich buche per Rücklastschrift das Geld zurück und bringe den TV zurück in den Laden, lasse mir dies quittieren und warte die erste Mahnung ab. Könnte das klappen oder mache ich mich hier strafbar?!
Strafbarkeit würde ich hier nicht sehen. Allerdings machst du dich schadensersatzpflichtig für die daraus resultierenden Kosten (Mahnung, Gerichts- und Anwaltskosten). Zudem muss der Händler das Gerät nicht annehmen und dir auch keine Quittung ausstellen.
dies ist mir bewusst. Werde dann nochmal eine Telefonat mit dem Händler führen
#5
Antwort vom 23. November 2017 | 10:41
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Du musst dem Händler die Nachbesserung zugestehen.Zitat. Ich möchte aber kein AUstauschgerät oder Reparatur sondern mein Geld wieder haben :
#6
Antwort vom 23. November 2017 | 10:42
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitat:Du musst dem Händler die Nachbesserung zugestehen.Zitat. Ich möchte aber kein AUstauschgerät oder Reparatur sondern mein Geld wieder haben :
ja ist mir bewusst aber ich habe keine Lust mehr auf das Gerät. Rein rechtlich habe ich die Arschkarte aber man kann es ja mal versuchen.
#7
Antwort vom 23. November 2017 | 10:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatund warte die erste Mahnung ab. :
Und dann? Was soll da der Sinn sein?
#8
Antwort vom 25. November 2017 | 17:18
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
#9
Antwort vom 25. November 2017 | 18:19
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
Zitatja ist mir bewusst aber ich habe keine Lust mehr auf das Gerät. :
Man kann es ja weiter verkaufen, dann ist es auch weg.
#10
Antwort vom 25. November 2017 | 23:42
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Dir ist aber schon bewusst, dass der Markt dir gar keine Mahnung schicken muss? Der Markt kann dir gleich ein teures Anwaltsschreiben zukommen lassen, welches du bezahlen darfst. Dann wirst du zusätzlich noch Einlagerungsgebühren bezahlen dürfen, für dein gerät welches bei denen gelagert wird. Abholen musst du deinen TV dan auch wieder.Zitat:und warte die erste Mahnung ab.
Ob sich das alles lohnt? Rechne einfach mal gegen, Anwaltskosten, Lagergebühren etc gegenüber Verölusst bei einem Weiterverkauf...
#11
Antwort vom 26. November 2017 | 01:34
Von
Status: Schüler (199 Beiträge, 63x hilfreich)
Gerät wegschmeißen käme billiger.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten