Rückforderung von Wohngeld

3. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
steffenstyx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung von Wohngeld

Hallo zusammen,
meine Partnerin hat eine Wohngeldrückforderung erhalten und das nach 9 Jahren!!!!!
Sie lebte seit Januar 2008 getrennt von ihrem Exmann, so steht es auch im Scheidungsurteil. Die Wohngeldrückforderung ist laut Bescheid vom 08.10.2008. Somit also lange nach der Trennung. Das Geld ging damals auf das Konto von Ihrem Ex-Mann, der sich zu der Zeit, also im Okt. 2008 schon in die Türkei abgesetzt hatte. Das Geld hatte er natürlich noch mit genommen.
Meine Frage: Kann das Landratsamt von ihr überhaupt das Geld von ihr zurück fordern und welche Verjährungsfristen gibt es?
Vielen Dank!
Gruß Steffen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Wenn es einen rechtskräftigen Bescheid gibt, dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.

Ob es einen korrekten Bescheid gibt, und dieser korrekt zugestellt wurde, dafür fehlen viel zu viele Details.
Wann hat man Wohngeld bezogen, für welchen Zeitraum wird jetzt zurückgefordert, wann ist man ausgezogen, hat man den Auszug der Wohngeldstelle mitgeteilt, hat man der Wohngeldstelle die neue Adresse mitgeteilt, hat man sich korrekt umgemeldet, wann wurde der Rückforderungsbescheid zugestellt, an welche Adresse wurde der Bescheid zugestellt, usw ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
jurungi
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

Wann wurde der Bescheid erlassen und wann wurde Dieser an welche Adresse zugestellt?

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