Rückforderung Kreditgebühr - Bank lehnt ab

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
SternchenDD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückforderung Kreditgebühr - Bank lehnt ab

Hallo,

im Dezember schrieb M an die Bank einen Musterbrief, in dem M. die 2008 für einen Verbraucherkreditvertrag welcher 2008 - 2011 lief, worin M. die für diesen Kredit erhobene Bearbeitungsgebühr zurückforderte. Daraufhin bekam M. noch im Dezember ein Schreiben der Bank, worin stand, dass die Sache in Bearbeitung ist und die Bank vorsorglich auf die Einrede der Verjährung verzichtet, es also nicht notwendig sei, von Seiten M. verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Darauf und dass M. sein Geld auf jeden Fall wieder erhält verließ sich M.

Nun, jetzt im Januar, erhält M. einen standartisierten/maschinell erstellten Brief, worin steht, dass sie das Bearbeitungsentgelt nicht erstatten können mit nachfolgendem Textlaut, wonach sich M auch einen Grund heraussuchen kann, warum die Gebühr seitens der Bank nicht erstattet wird:
"Ungeachtet der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.5.14 u. 28.10.14 besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung des erhobenen Bearbeitungsentgelts.
Insbesondere aus den nachfolgend genannten Gründen entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung:

- Das Bearb.-entgelt wurde bereits erstattet. (trifft hier nicht zu)
- Das Bearb.-entgelt war bereits Gegenstand außergerichtl. o. gerichtl. Vergleichs. (trifft hier nicht zu)
- Über Bearb.entgelt wurde bereits gerichtlich entschieden. (trifft hier nicht zu)
- Anspruch auf Rückerstattg des Bearb.entgelts ist bereits verjährt, da er vor mehr als 10 Jahren entstanden ist . (trifft hier nicht zu)
- es liegt kein Verbraucherkreditvertrag vor. (ist es denn kein Verbraucherkreditvertrag, wenn M sich einen Kredit bei der Hausbank aufnimmt zur Umschuldung?)

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrer Zahlungsaufforderung daher nicht nachkommen können."



Hat M. mit o.g. Kreditvertrag also keinen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen, wenn er zur Auflösung eines Dispo im Jahr 2008 einen Kreditvertrag abgeschlossen hatte bei seiner Hausbank? Die anderen Gründe treffen nicht zu. Wie könnte sich M. nun verhalten um sein Bearbeitungsentgelt noch zu bekommen? Gilt das nun als verjährt, weil M keine verjährungshemmende Maßnahme getroffen hat?

Vielen Dank

-- Editiert SternchenDD am 02.01.2015 22:00

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120347 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ist es denn kein Verbraucherkreditvertrag, wenn M sich einen Kredit bei der Hausbank aufnimmt zur Umschuldung? <hr size=1 noshade>

Nö, das ist nicht pauschal ein Verbraucherkreditvertrag.
Da käme es darauf an, ob da irgendetwas geschäftliches/gewerbliches mit eine Rolle spielte bei der Umschuldung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Gilt das nun als verjährt, weil M keine verjährungshemmende Maßnahme getroffen hat?

Auf das Problem haben wir hier im Forum mehrmals hingewiesen im Dezember. Wie soll man mit diesen lustigen Briefchen umgehen, dass man hier abwarten möge und die Bank auf die Verjährung verzichtet, falls sie positiv für die Erstattung entscheidet ?
Meine Empfehlung dabei war, dennoch einen Mahnbescheid im alten Jahr zu beantragen. Einfach um auf Nummer sicher zu gehen.
Es liegt hier zunächst einmal ein bedingter Verzicht auf Einrede der Verjährung vor. Durch die Ablehnung ist das Hintertürchen plötzlich wieder offen, die Einrede der Verjährung zu erheben. Und es ist wohl so wie befürchtet: Deine Bank hat sich bewusst dieses Hintertürchen offen gelassen. Nehmen wir nun an, bei dir war nichts Gewerbliches dabei, es war also wirklich ein Vertrag mit dir als Verbraucher. Dann hat dich deine Bank ausgetrickst.

Tja, wenn man überzeugt ist, dass die Bank zu Unrecht ablehnt, kann man es vor Gericht probieren. Man könnte sogar dann mal im Strafrecht-Forum darüber nachdenken, ob dann nicht sogar Betrug vorliegt, sobald sich die Bank dann nachträglich doch auf Verjährung beruft. Die Täuschung wäre darüber, dass man auf Einrede der Verjährung verzichtet, um den Kunden von weiteren Maßnahmen abzuhalten. Der Vermögensschaden wäre klar, wenn die Bank zu Unrecht abgelehnt hätte. und der Vorsatz ebenso, denn der Brief ist wohl absichtlich so getimt, dass er direkt zu Jahresbeginn oder frühestens am 30.12.2014 eintrifft, so dass niemand mehr Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.01.2015 08:25

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Brummbaer1973@aol.com
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,
steh grad auf den Schlauch, selbst wenn man einen Kredit aufgenommen hat zur Umschuldung und auch Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt hat, warum kann es sein das man diese nicht erstattet bekommt ?
Es geht doch hier um die Bearbeitungsgebühren und eigentlich nicht darum wofür der Kredit aufgenommen wurde, Oder ?
Habe bei der D.-Bank 2005 und dann nochmal 2010 ein Kredit aufgenommen um Umzuschulden und im Vertrag waren jeweils auch 2 mal die Bearbeitungsgebühren aufgelistet.
Bank, angeschrieben Antwort erhalten wo drin stand, sie verzichten auf die Einrede der Verjährung, sollte zu den Zeitpunkt wo ich den Brief geschickt habe, die Sache nicht schon verjährt sein.
Bin dann zum Anwalt und der sagte, alles soweit ok so , sie könnte sich nachher nicht mit der Verjährung rausreden.
Jetzt am 02.01.15 erneut ein Brief zur Bank geschickt mit Fristsetzung zur Bezahlung der Gebühren .
Jetzt mal abwarten was als Antwort kommt.

Lg

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SternchenDD
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

kleine Rückmeldung:
Die Bank hatte am Montag (mit Zinsen) gezahlt, also Montag war das Geld auf dem Konto, somit traf der erste Punkt im Schreiben unter den Gründen doch zu. Vielen lieben Dank für Eure Antworten!

-- Editiert SternchenDD am 09.01.2015 11:38

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