Rückforderung Bestattungkosten durch das Ordnungsa

25. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)
Rückforderung Bestattungkosten durch das Ordnungsa

Ein Verwandter ist verstorben. Das Ordnungsamt hat die Bestattungskosten (ca. 3.000,00 €) im Ersatzverfahren übernommen und fordert nun die Kosten bei einem Angehörigen zurück.
Dieser Angehörige hat nun sein bereinigtes Einkommen berechnet. Hier ergibt sich ein "Einkommensüberschuss" von ca. 150,00 €/mtl., der zu Leisten wäre. Muss dieser nun nur einmal diese 150,00 € an den Bestattungkosten erstatten oder kann das Ordnungsamt die gesamten 3000,00 € in zukünftigen monatlichen Raten von 150,00 € verlangen. Nach § 85 SGB XII ist die Zahlung der vorgeleisteten Kosten nicht zuzumuten, wenn jemand darunter liegt.
Aber was ist wenn jemand darüber liegt?

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.11.2010 09:23:05
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Ich möchte dieses Thema schließen.

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