Rückerstattung von Konzerttickets-Kosten

9. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb397646-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückerstattung von Konzerttickets-Kosten

Sehe geehrte Dame und Herren,

ich habe in April 2014 zwei Karten für das K-Culture Festival gekauft. Vor zwei Wochen wurde dieses aber offiziell abgesagt. Eventim.de schrieb mir eine E-Mail, wo steht es: "Zwecks Rückabwicklung der Eintrittskarten befinden wir uns derzeit im Gespräch mit dem Veranstalter. Wir bitten um etwas Geduld".
Es dauert schon eine Woche und weder Veranstalter und weder Eventim antwortet auf meine Anfrage nicht, wie es mit der Rückerstattung weiter geht. Ich habe auf Eventim.de Karten gekauft und nach vier Tagen müsste das Festival stattfinden. Wenn ich keine Emails bis dieser Zeit bekomme, dann entsteht noch die Möglichkeit Geld für Karten zurückbekommen oder nicht? Warum kann ich nicht schon jetzt die Karten zurücksenden, wenn auf Eventim steht, das das Festival abgesagt wurde und warum kann Eventim mir nicht das Geld zurücküberweisen, wenn ich bei ihnen die Karten gekauft habe? Der Veranstalter meldet sich überhaupt nicht an und antwortet auf Email auch nicht.

Es gibt auch Tausende anderen, die ihr Geld nicht zurückbekommen können. Wie können wir dann zusammen den Veranstalter anklagen, wenn er uns unseres Geld nicht zurückgibt?

Ich werde mich sehr auf Ihre Antwort freuen!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von fb397646-9 am 09.09.2014 18:39

warum kann Eventim mir nicht das Geld zurücküberweisen, wenn ich bei ihnen die Karten gekauft habe?

Die Antwort ist so simpel wie erst einmal unglaublich:
"Weil du Ihnengegenüber keine Ansprüche hast"
Du hast Ansprüche gegen den Veranstalter. Normalerweise kümmern sich die Verkäufer um die Rückabwicklung der Eintrittspreise, weil sie vom Veranstalter dazu befähigt werden. Das ist zwar einfacher für den Käufer und wird häufig so gemacht, aber einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Wende dich an den Veranstalter.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb397646-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wende dich an den Veranstalter.

Wie denn, wenn er nicht antwortet? Ich habe ihn schon vier Emails geschrieben. Außer Emails - keine andere Kontaktinformation! Die Firma wurde sogar erst am 31.07.2014 gegründet, obwohl sie mit der Veranstaltung vom Konzert schon ab März beschäftigt ist. Kann es hier um einen Betrug handeln?

-- Editiert fb397646-9 am 09.09.2014 19:54

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von fb397646-9 am 09.09.2014 19:51

Wie denn, wenn er nicht antwortet?

Das klingt jetzt vielleicht hochnäsig, aber KEIN Lannister interessiert sich für Mails.
Man schreibt einen Brief mit angemessener Fristsetzung (14 Tage aufwärts) zur Rückzahlung und schickt es per Einwurfeinschreiben.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb397646-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Das klingt jetzt vielleicht hochnäsig, aber KEIN Lannister interessiert sich für Mails.
Man schreibt einen Brief mit angemessener Fristsetzung (14 Tage aufwärts) zur Rückzahlung und schickt es per Einwurfeinschreiben.

Ja, das kenne ich, aber an wen? Von diesem Firma gibt es weder keine Adresse weder einen gültigen Telefonnummer, dass ich die Adresse fragen könnte. Ich kann nur an Eventim Karten senden, aber sie müssen zuerst von dem Veranstalter auch eine Zusage für die Rückerstattung bekommen, aber es scheint so, dass der Veranstalter über sich gar nicht mehr bei Eventim meldet...

-- Editiert fb397646-9 am 09.09.2014 20:45

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie denn, wenn er nicht antwortet? <hr size=1 noshade>

Man könnte ja mal leise darüber nachdenken, ob er einfach von den vielen sinnlosen Mails ungeduldiger Leute überlastet ist ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von fb397646-9 am 09.09.2014 20:44

Ja, das kenne ich, aber an wen?

Bitte keine Fragen doppelt stellen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KlausHuber123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Was ist eigentlich wenn man die Tickets per Telefon bestellt hat und daher gar keine AGBs erhalten oder vorgelesen bekam.

ich habe 3 Tickets bestellt und Eventim zur Rückzahlung unter Angabe, dass ich keine AGBs erhalten habe und gar nicht wusste, dass Eventim nicht der Veranstalter ist, gebeten.

Ich kam auch prompt ein Schreiben zurück in dem behauptet wird, dass in den AGBs klar geregelt sei, dass Eventim nicht dafür haften würde.

Der Witz ist, dass ich gar nicht in Abrede stelle, dass vielleicht in den AGB`s hat oder hatte, aber das mir das weder per Telefon noch bei Zusendung der Tickets mitgeteilt wurde.

Am Telefon kann man schnell die Tickets bestellen aber auf AGBs wurde ich nicht hingewiesen.

Wenn es noch andere Leute gibt, die per Telefon bestellt haben und auch keine Hinweis auf diese AGBs hatten, würde ich mich freuen wenn diese das auch hier schreiben.

Vielleicht können wir uns auch gegen Eventim zusammen tun.

Ich finde das eine Sauerei das Eventim hier zwar Gewinne durch den Verkauf einstreicht aber bei der Rückzahlung so tut, als ginge es Eventim gar nichts an was mit den Käufern passiert.

Ich denke das man sicherlich schon mal wenigstens den Gewinn von Eventim erhalten müsste und die Bearbeitungsgebühren. Vermutlich auch das ganze Geld wenn man gar nicht über die AGBs informiert wurde.

Was meint ihr dazu?` Gibt es hier eine rechtliche Regelung

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von KlausHuber123 am 27.10.2014 18:11

Ich finde das eine Sauerei das Eventim hier zwar Gewinne durch den Verkauf einstreicht aber bei der Rückzahlung so tut, als ginge es Eventim gar nichts an was mit den Käufern passiert.

Das kann man finden wie man will, aber die tun nicht nur so. Das liegt daran, dass sie hier keine Verpflichtungen haben.

quote:
von KlausHuber123 am 27.10.2014 18:11

Gibt es hier eine rechtliche Regelung

Ja, siehe oben!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

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