Guten Tag,
ich würde gerne Ihre Meinung zu folgender Geschichte hören.
Ein Kunde bestellt ein Produkt bei einem Online-Händler und zahlt im Voraus.
Der Händler kann nicht liefern, da das Produkt vorübergehend nicht verfügbar ist und erstattet dem Kunden den Kaufbetrag.
Ein halbes Jahr später erfährt der Kunde, dass der Händler Insolvenz beantragt hat und wird vom Insolvenzverwalter aufgefordert, den damaligen Kaufbetrag an die Insolvenzmasse zurück zu gewähren.
Wäre in einem solchen Fall der Kunde tatsächlich zur Rückzahlung verpflichtet?
Oder ist es nicht so, dass der Kaufbetrag immer Eigentum des Kunden war, solange keine Lieferung erfolgte, daher nicht zur Insolvenzmasse gehört?
Gruß.
Rückerstattung Bestandteil der Insolvenzmasse?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Hallo,
ganz klar nein! Der Betrag war bereits zurückgezahlt, da der Verkäufer nicht Liefern kann.
Hieraus ergeben sich keine Ansprüche in der Inso.
Es verwundert mich ein wenig das der Inso-Verwalter eine solche Forderung stellt.
Denn aufgrund deiner Schilderung sehe ich hier keine Rechtmäßigkeit...
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Hallo,
grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückerstattung zur Insolvenzmasse.
§ 130 Inso sagt: "wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte oder"
Also muss der Händler zu diesem Zeitpunkt schon zahlungsunfähig gewesen sein und Sie hätten davon wissen müssen.
Also Insoverwalter anschreiben und mitteilen, dass die Vorraussetzungen gemäß § 130 Inso nicht vorliegen und er Ihnen bitte nachweisen möchte, wann Sie von einer Zahlungsunfähigkeit kenntnis erlangt haben sollen.
MfG
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