Rücken Kinder an die Stelle des verstorbenen Elternteils? Pflichtteil, gesetzlicher Erbteil

28. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.07.2015 22:18:56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücken Kinder an die Stelle des verstorbenen Elternteils? Pflichtteil, gesetzlicher Erbteil

Guten Tag,

folgende Konstellation:

der Vater meiner beiden Geschwister und mir ist vor vielen Jahren bereits verstorben, unsere Mutter lebt noch.

Unser Vater hat(te) insgesamt 3 Geschwister, die allesamt noch leben. 2 dieser Geschwister sind seit jeher ledig und kinderlos, das dritte Kind ist verheiratet mit Kindern.

- Sollte eines der beiden ledigen Geschwister nun sterben, würden dann meine beiden Geschwister und ich an die Stelle unseres Vaters rücken und den Anteil erben, der ihm zugestanden hätte? Zumindest, sofern kein Testament verfasst wurde. Wäre dies also unser gesetzliche Erbteil(je 1/3 vom Drittel) ?
- Stünde uns in jedem Fall ein Pflichtteil zu, sofern wir im Testament nicht bedacht wurden?
- Würde auch unserer Mutter zumindest ein Pflichtteil zustehen oder wäre sie in einem solchen Fall komplett außen vor? Falls ja, warum?

Würde mich über hilfreiche Beiträge sehr freuen :-)

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JustiziMina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

soweit ich weiß, können auch die Kinder des Bruders erben, sofern der Erblasser (der Verstorbene) ledig war und keine Kinder hatte. Ich glaube allerdings, dass deine Mutter weitaus geringere Chancen hat, etwas vom Schwager oder Schwägerin zu erben....aber schau doch mal hier http://www.anwalt.org/erbrecht/#Gesetzliche_Erbfolge da steht was zur Erbfolge. Is auch verständlich erklärt. Kommt auf jeden Fall dabei auf viele Faktoren an, in erster Linie erben ja erst die Kinder eines Verstorbenen.

Grüße

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ja, ihr tretet an die Stelle vom Vater (Erbrecht nach Stämmen).
wenn also die Eltern der Verstorbenen nicht mehr leben (das hast du nicht erwähnt), dann erben, sofern es auch keine Ehegatten und keine Nachkommen gibt, bei gesetzlicher Erbfolge die Geschwister bzw. deren Nachkommen.
Sofern also ein lediger kinderloser Onkel stirbt und seine Eltern auch nicht mehr am Leben sind, würde sein Erbe ohne Testament gleichmäßig an die verbliebenen (hier drei) Geschwister bzw. deren Nachkommenschaft gehen. Der Erbteil deines Vaters wäre damit ein Drittel und dieses Drittel wird gleichmäßig auf dich und deine Geschwister verteilt.
Stirbt der zweite ledige Kinderlose Onkel, dann ist es die Hälfte.

Einen Pflichtteilsanspruch habt ihr allerdings nicht: wenn der Onkel also einen Erben bestimmt, war's das. Nur wenn die Eltern noch leben würden, hätten diese einen Pflichtteilsanspruch.

Deine Mutter hat keinerlei Ansprüche, da sie nicht mit dem Erblasser blutsverwandt ist. Der Erbteil von Ehegatten ist eine Sonderregel bei Versterben eines Ehegatten. Nimm einfach die Formel "bis dass der Tod euch scheidet" mal wörtlich, dann wird auch klar, dass deine Mutter nicht mehr mit deinem Vater verheiratet ist und dementsprechend seine Ansprüche nicht mehr vertreten kann.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.07.2015 22:18:56
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von quiddje):

Einen Pflichtteilsanspruch habt ihr allerdings nicht: wenn der Onkel also einen Erben bestimmt, war's das. Nur wenn die Eltern noch leben würden, hätten diese einen Pflichtteilsanspruch.


Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Wie bereits richtig von Ihnen erwähnt, sind die Eltern unseres Vaters und seiner Geschwister bereits verstorben.

Bis auf den oben zitierten Abschnitt habe ich soweit alles verstanden. Warum träfe im Falle, dass ein lediger, kinderloser Onkel ein Testament aufgesetzt hätte, die Pflichtteilsregelung nicht zu? Ich dachte bisher, dass jedem zumindest der Pflichtteil zustünde, wenn einem der gesetzliche Erbteil durch ein Testament entzogen wurde?


Beste Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das ergibt sich genau so aus § 2303 BGB :[Quote=§2303 BGB ](1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

(2) Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt.

Bei Testament (=Verfügung von Todes wegen) haben demnach Abkömmlinge, Eltern und Ehegatte ein Pflichtteilsrecht.
Andere sind nicht erwähnt und haben dementsprechend keines.

-- Editiert von quiddje am 28.07.2015 16:11

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen