Rotlichtverstoß + Auffahrunfall, Fahrerflucht

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Daggi1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Rotlichtverstoß + Auffahrunfall, Fahrerflucht

Vor einer Kreuzung, auf den Straßenbahnschienen, fuhr plötzlich jemand bei Rot rüber. Der Vordermann konnte rechtzeitig bremsen, ich nicht, das heißt ich bin ihm hinten rein gefahren. Zum Glück gab es Zeugen, die den Fahrzeugtyp und das Kennzeichen gemerkt haben. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und weiß jetzt die Daten. Nun würde mich interessieren: Wenn ich den Schaden beheben lasse, muss dann vorher ein Gutachten erstellt werden? Wer trägt dann die Kosten (z. B. Gutachter, Werkstatt...)? In meiner Versicherung ist eine Klausel, dass bei einem Schaden die Versicherung die Werkstatt aussuchen darf.

Wie läuft das jetzt ab? Eigentlich muss doch die Versicherung des Verursachers zahlen. Aber bei Fahrerflucht zahlen die bestimmt nicht? Wie bekomme ich das Geld, muss ich es der Versicherung melden oder nicht? Eine Teilschuld hat man mir nicht gegeben. Was ist, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann?

Viele Grüße
Daggi1

-- Editiert Daggi1 am 04.01.2013 23:48

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn ich Sie richtig verstehe, hat Ihr Vordermann eine Vollbremsung hingelegt und konnte so eine Kollision mit dem Rotlichtsünder vermeiden. Sie hatten nicht genug Abstand oder haben zu langsam reagiert und sind ihm hinten reingefahren? Dann sind doch _Sie_ die Unfallverursacherin:

quote:
StVO

§ 4 Abstand
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm
gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daggi1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

An einer stark befahrenen Kreuzung stehen die Wagen dicht an dicht, vor allem wenn 2 Ampeln hintereinander stehen. Man rechnet nicht mit so einer Wahnsinnigen. Sie konnte wohl nen Bogen machen und der Vordermann noch bremsen. Ich habe gebremst und der Wagen schlitterte weiter. Wir standen auf den Straßenbahnschienen und die Straße war nass. Es ist so ähnlich, wie wenn man im Stau steht. Da lässt man aber mehr Abstand. An viel befahrenen Kreuzungen geht das oft nicht.

Die von der Polizei haben auch gesagt: "Damit konnten Sie nicht rechnen." Man wird sich bei mir melden. Der Bremsweg war so oder so zu lang. Hätte ich die Vollbremsung gemacht, wäre mir der Hintermann aufgefahren. Der Unfall war quasi unvermeidbar.

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"Viele Grüße
Daggi1

Der Kopf muss durch die Wand, nicht umgekehrt! (Quelle unbekannt)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

sofern der Unfallverursacher ermittelt werden kann, sollte die Versicherung zunächst den Schaden trotz der Unfallflucht übernehmen. Es ist aber - für Sie irrelevant - nicht auszuschließen, dass diese dem Versicherungsnehmer nachträglich Sanktionen (wegen Missachtung der vertraglich festgelegten Sorgfaltspflicht) auferlegt.

Sollte der Unfallverursacher nicht ermittelt werden können, müsste Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen, oder Sie würden, sofern diese nicht vorhanden ist, leider den Schaden selbst bezahlen müssen.

Grüße
pro_forma

Q: http://www.kfzversicherungen.org/news/bei-fahrerflucht-droht-aerger-mit-der-kfz-versicherung_0051.html#


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-- Editiert pro_forma am 05.01.2013 16:18

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Du solltest zuerst mit deiner Versicherung sprechen, bevor irgendwelche Reparaturaufträge erteilt werden. Deine Versicherung wird dir sagen, wie du dich verhalten sollst.


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1x Hilfreiche Antwort

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