Rote Ampel überfahren. Die Beschuldigung stimmt nicht!!!

27. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
phantom
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rote Ampel überfahren. Die Beschuldigung stimmt nicht!!!

Hallo,

ich habe eine rote Ampel überfahren und wurde erwischt. Der Beamte, der das ganze protokolliert hat, meinte 1 Punkt und eine Geldstrafe wird die ganze Sache nach sich ziehen. Schmerzhaft, ist aber zu verkraften...

Heute kriege ich Post von der zentralen Bußgeldstelle. Darin der Bußgeldbescheid: 4(!) Punkte, Geldstrafe und womit ich überhaupt nicht gerechnet habe: 1 MONAT Fahrverbot(!!).

Begründet wird es damit, dass die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde dauerte. Ich weiß, dass es so nicht stimmt. Auch der Beamte hat mir damals klar gemacht, dass ein Fahrverbot nicht drin ist.
Zitat: "ein Punkt in Flensburg und eine Geldbuße.." Mit einem Punkt ist man 50 € los, wobei man von der Dauer der Rotphase UNTER 1 s ausgeht.

Wie kommt jetzt also dieser Tatbestand zustande? Mit 1 Monat Fahrverbot kann ich mich beim besten Willen nicht abfinden. Wie kann ich jetzt also gegen diesen Bußgeldbescheid vorgehen?
Ich habe damals nichts unterschrieben und mich auch nicht geäußert. Hat das vllt. die entscheidende Rolle gespielt?

mfG phantom

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Irgendjemand muß ja der Bußgeldstelle die Angaben zum Verstoß zugesandt haben.

Am besten nehmen Sie sich einen Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und legen gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein. Ihr Anwalt hat dann Akteneinsicht und aufgrund des Widerspruchs geht die Angelegenheit vor Gericht. Dort wird dann der Beamte als Zeuge geladen. Spätestens dann wird sich die Sache klären.

Viele Grüße,

barchetta

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Bei der hier verhängten Strafe ist man definitiv davon ausgegangen, dass bereits mehr als 1 Sekunde rot war. Dann ist diese Strafe auch korrekt. Dementsprechende Angaben kann ja eigentlich nur der protokollierende Polizeibeamte gemacht haben. Warum der Dir gegenüber seinerzeit was anderes gesagt hat, weiß ich natürlich auch nicht.

Dir bleibt demnach tatsächlich nur der von @barchetta genannte Weg des Widerspruchs über einen Anwalt und entsprechende Akteneinsicht. Ob's was bringt, sei mal dahingestellt, da nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass der Polizeibeamte vor Gericht etwas anderes aussagen wird, als in der Anzeige. Vielleicht hast Du aber Glück, und der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle hat nicht richtig hingeschaut und der Polizist hatte doch geschrieben, weniger als 1 Sekunde... Dann dürfte die Strafe entsprechend korrigiert werden.

Ansonsten kannst Du versuchen, durch eine Erhöhung des Bußgeldes, dass Fahrverbot zu umgehen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass Du zwingend auf Deinen Führerschein angewiesen bist und dass Du nicht einschlägig vorbelastet bist.

Gruß,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
phantom
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Ratschläge.

Die Polizeistreife hat mich nach der Ampel angehalten. So gibt es keine dritte Person, die den Verstoß gemeldet haben könnte. Die Sache ist die, dass er mich damals vor Ort eben was anderes vorwarf. Ich war allein im Auto, keine Zeugen.

Was vllt. relevant ist: es war eine T-Förmige Kreuzung (aus der Vogelsicht). Ich bin von unten über die rote Ampel nach links eingebogen. Die Streife stand dabei rechts ebenfalls an der Ampel. Direkten Sichtkontakt gab es nicht (wegen einem angrenzendem Haus). Erst nachher, als ich bereits eingebogen bin, konnten die mich sehen. So.. Und jetzt meinen sie, die hätten schon grün gehabt und ich habe die Haltelinie nach min. 2 s überquert.

Es kann aber nicht sein. Ich vermute, dass es dem Beamten erst später eingefallen sein müsse.

Wenn ich Widerspruch einlege und er wird abgelehnt muss ich dann noch mehr zahlen?

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ein Widerspruch macht m.E. hier nur mit Anwalt Sinn. Dessen Kosten sind ggf. natürlich von Dir zu bezahlen. Ebenso die Gerichtskosten. Bei der jetzigen Schilderung kann es eigentlich nur noch darum gehen, evtl. das Fahrverbot abzuwenden. Auch dafür ist das Einschalten eines Anwaltes unbedingt empfehlenswert. Ob Dir das die Sache wert ist, insbesondere wenn Du keine Rechtsschutz hast, musst Du selber wissen.

Gruß,

Axel

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