Rost bei 2-jährigem Gebrauchtwagen?

14. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)
Rost bei 2-jährigem Gebrauchtwagen?

Hallo,

man nehme an, ich kaufe mir einen Gebrauchtwagen, der EZ 08/10 hat. Nach 2-3 Monaten im Betrieb fällt mir auf, dass oberhalb der Heckklappe eine kleine Roststelle ist und in diesem Bereich sicherlich auch noch weitere entstehen könnten, oder generell am Auto an anderen Stelle noch Rost sein könnte.

Liegt hier ein Sachmangel vor? (Ich würde sagen: Ja.) Könnte ich Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen? Was könnte der Händler machen, um diesen - wenn es ein Mangel ist - zu beseitigen? Bringt denn ein ordentliches Abschleifen und Nachlackieren generell etwas oder wäre das für zu kostenintensiv? Welche Alternativen gäbe es?

Bei einem 2-jährigen Fahrzeug könnte man bei Kauf davon ausgehen, dass dieses noch eine Weile rostfrei bliebe, oder?

Danke im Voraus.

Grüße
pro_forma

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
ich würde Ihnen vorschlagen mit dem Wagen in eine Vertragswerkstatt zu gehen und den Meister dort auf diese Roststelle ansprechen.Ob an dem Fahrzeug noch mehr Rost in der nächsten Zeit sichtbar wird,kann hier wahrscheinlich niemand sagen,(ausser einer hätte eine Glaskugel)und normal ist das nach 2 Jahren nicht.Es könnte sein das an dieser Stelle schon mal geflickt wurde.????
Gruß

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Es geht mir grundlegend darum, ob ich bei so einem jungen Wagen überhaupt einen Anspruch habe bzw. ob Rost als Sachmangel gilt oder man damit rechnen muss.

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, einfach dort hinzufahren, damit die mir sagen, dass das mein Problem ist. Dafür ist mir die Zeit auch zu schade.

Würde zuvor gern eine rechtliche Grundlage (wenn möglich) aufgezeigt bekommen, damit ich nicht an der Nase herumgeführt werde (was Autohändler schließlich gerne tun).

Grüße

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
ob Rost als Sachmangel gilt und die rechtliche Grundlage kann ich nicht beantworten.
Da die Hersteller ja eine Garantie gegen Durchrostung geben,(je nach Herstellerfahrzeug 3-5 Jahre),darf an einem 2 Jahren alten Auto nichts rosten.Wenn der Rost durch Selbstverschuldung sprich-Lackausbesserungen,kleine Schäden Beseitigung usw.- entstanden ist, können Sie beim Hersteller nicht reklamieren.Da ist der Händler bei dem Sie den Wagen gekauft haben der Ansprechpartner.Das kann aber ein KFZ Sachverständiger überprüfen.
Gruß

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen