Hallo Forum,
folgenden Fall möchte ich hier kurz darstellen bevor ich zu einem Rechtsanwalt gehe:
Habe für meinen Jungen im September 07 einen Motorroller (damit er zur Ausbildung kommt) bei einem Fachhändler gekauft. Das Gerät hatte aufgrund des Transportes einen deutlichen Riss in der Verkleidung. Habe das Gerät trotzdem abgenommen, da es dringend benötigt wurde. Der Händler versprach eine neue Verkleidung zu bestellen (wurde auch im Kaufvertrag notiert). Dummerweise(?) hatte ich den vollen Betrag schon bezahlt. Nach nun dreimaligen Vertröstens, dass die Verkleidung bis heute nicht geliefert werden konnte (Schuld wurde auf den Importeur geschoben mit dem der Händler im argen Streit liegt) habe ich nun auch kein Verständnis mehr und werde dem Händler nun schriftlich eine Frist zum Monatsende setzen. Was für Möglichkeiten habe ich denn wenn die Frist ungeschehen verstreicht? Wertminderung einklagen, Wandlung des Kaufes (der Roller hat allerdings schon 2500km runter, den Importeur verklagen? Was muss ich in meinem Schreiben an den Händler berücksichtigen? Möchte eigentlich schon mit einem Rechtsanwalt drohen (hab vollen Rechtschutz). Oder gleich einen Anwalt beauftragen?
Mündlich ist mittlerweile auch keine konstruktive Kommunikation mehr möglich, da der Händler alles auf seinen Importeur abschiebt und so nur noch mit den Schultern zuckt.
Vielen Dank für jeden Tip und Hinweis.
Roller/Scooter mit Transportschaden, versprochene Reperatur ausgeblieben
6. Januar 2008
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Frage vom 6. Januar 2008 | 16:44
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Roller/Scooter mit Transportschaden, versprochene Reperatur ausgeblieben
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2008 | 17:07
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Was für Möglichkeiten habe ich denn wenn die Frist ungeschehen verstreicht?
Wertminderung ist möglich. Stattdessen können Sie woanders reparieren lassen und die Kosten als Schadensersatz fordern oder vom Kaufvertrag zurücktreten ('Rücktritt' nennt sich das, nicht mehr 'Wandlung').
An Ihrer Stelle würde ich gleich einen RA nehmen; immerhin sind Sie versichert und tragen soweit kein Risiko.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
#2
Antwort vom 6. Januar 2008 | 18:07
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
@Jotrocken,
vielen Dank für den Hinweis; frage mich nur ob ich das Recht habe nach dieser Zeit und zwischenzeitlicher Benutzung des Kaufgegenstandes vom Vertrag zurück zu treten. Am liebsten wäre mir wirklich ich könnte das Teil zurück geben, da es auch nicht besonders zuverlässig läuft (schon dreimal ausgefallen).
Werde morgen auf alle Fälle das Schreiben zur Post bringen (am besten wohl Einschreiben) und dann gar nicht mehr lange fackeln und mir einen Rechtsanwalt suchen. Gibt hier ja eine tolle Rechtsanwalt-Suchfunktion
Gruß!
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