Rohrbruch in Mietswohnung

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
HilflosImGesetzesDschungel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rohrbruch in Mietswohnung

Sehr geehrte User,

vielleicht kann mir jemand von Ihnen weiterhelfen.

Ich habe eine kleine 1,5 Zimmer Wohnung, 25 m² mit einem Kellerabteil gemietet.
In den letzten Tagen gab es einen Rohrbruch in der Wohnanlage. Für mich bedeutet dies, dass ich meinen ganzen Keller ausräumen musste und jetzt alles in der Wohnung steht. Sommerreifen, Werkzeug, Liegen, etc steht jetzt alles rund um meine Schlafcouch.

Das der Schaden behoben werden muss und ich mein Bestes dafür tue, dass die Handwerker die Rohre in den Kellerräumen freilegen können ist schon klar.

Aber wie lange muss ich diesen Zustand ertragen? Die Handwerksfirma sollte bereits heute fertig sein. Jedoch wurde noch nicht einmal zu arbeiten begonnen.

Hab mir bereits 2 Urlaubstage nehmen müssen und da die Handwerker jetzt erst am Montag kommen, muss ich auch an diesem Tag wieder frei nehmen, oder meinen Wohnungsschlüssel heute an die Baufirma aushändigen - das will ich auf keinen Fall.

Da die Arbeiten jedoch nicht an einem Tag vollendet werden können, da 2 Wände komplett herausgerissen werden und neu Betoniert werden denke ich, dass da noch mind. 2 bis 3 Urlaubstage fällig sind.

Muss ich das alles "hinnehmen"? Mein Vermieter sagt "JA" wegen höherer Gewalt. Mein Chef wird mir aber definitiv am Di nicht freigeben. Kann mein Vermieter von mir verlangen, dass ich meinen Wohnungsschlüssel fremden Leuten gebe?

Vielen Dank schon im voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

die Aussage Deines Vermieters ist falsch. Höhere Gewalt ist das nicht, das wäre z.B. ein Erdbeben.

Wenn Dein Vermiter eine gute Versicherung hätte, würde diese die Mietkürzung übernehmen.

Es kann auch nicht velangt werden, den Schlüssel fremden Menschen auszuhändigen. Wobei ich nun den Wohnungschlüssel meine, NICHT den Schlüssel für den bereits leergeräumten Keller.

Solche Termine sind mir Dir zuvor abzustimmen.

Aus meiner Sicht besteht sowohl Recht auf Mietminderung als auch ein Recht auf eine Aufwandsentschädigung für das Aus- und Einräumen.

Aufgrund von was ist denn der Rohrbruch entstanden ?

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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Wodurch ist denn der Rohrbruch entstanden?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich möchte nur anmerken: Wenn Du selbst an dem Rohrbruch mit beteiligt warst, z.B. Anbohren der Wasserleitung, Einbefrieren wegen mangelnder Heizung, entsteht kein Schadensersatzanspruch.



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"Chylla"

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