Hallöchen,
ich weiss zwar nicht ob ich hier richtig bin aber mal schaun.
Also, ich habe die Möglichkeit bekommen in einer Spedition (GmbH) eine Anstellung als Geschäftsführer zu bekommen.
Da ich in dem Bereich noch sehr unerfahren bin der Firmeninhaber aber jemanden braucht der seien Zweitbetrieb leitet, stelle ich mir die Frage wie groß hier mein Risiko ist für entstehende Fehler privat belangt zu werden.
Kann hier auch zwischen Innen uns Aussenverhältniss unterschieden bzw. abgegrenzt werden???
Der Firmeninhaber sagt: bei Problemen steht er einem jederzeit zur Seite.
Aber ich habe doch in dieser Position laut Gesetz meine Rechten und Pflichten oder sehe ich das Falsch???
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"Mfg
Arnd B."
Risiken als Gmbh Geschäftsführer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Problematik der Haftung des GmbH-Geschaeftsfuehreres ist mE zu umfangreich, um Ihnen hier auf Ihre Fragen umfassend antworten zu koennen.
Grds. bestimmen sich Ihre Rechte und Pflichten nach §§ 35 GmbHG
. Dabei haben Sie schon richtig erkannt, dass zwischen einer Innenhaftung (ggue. den Gesellschaftern, zB § 43 II GmbHG
) und einer Aussenhaftung (ggue. Glaeubigern der GmbH, zB § 823
II iVm §§ 84 GmbHG
) unterschieden werden muss.
Neben der beschriebenen zivilrechtlichen Haftung bestehen auch gewisse strafrechtliche Haftungsrisiken fuer den GF (u.a. § 84 GmbHG
, §§ 283
, 283c StGB
).
ME sollten Sie sich vor einer Uebernahme der GF auf jeden Fall von einem Kollegen mit entsprechender Expertise umfassend ueber die Risiken aufklaeren lassen.
Vielen dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich mich weiterhin in diesem Bereich umfassent erkundigen müssen.
Ich bin aber weiterhin für jeden Ratschlag dankbar.
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