Einkommensteuerbescheid für 2014 Anfang 2018 erhalten. Finanzamt fordert einen Fälligkeitsbetrag, Begründung: Zulagenstelle für Altersvermögen: Ehemann gehört nicht zum zulagenberechtigten Personenkreis. Dies stimmt jedoch nicht: Ehemann ist seit 2011 zulagenberechtigt bis dato, nur angeblich für das Jahr 2014 nicht. Die Zulagenstelle gibt an das sie keinen Bescheid von der Versicherung erhalten hat. Die Versicherung gibt an sich darum zu kümmern. Einspruch Steuerbescheid beim FA erhoben, geforderten Betrag jedoch überwiesen. FA möchte dass ich den Einspruch zurücknehme, Zulage für 2014 nicht mehr möglich weil gegen die Ablehnung kein Rechtsbehelf eingelegt wurde. Kann mir vielleicht Jemand bitte helfen? Lieben Dank
Riester- Keine Zulagenberechtigung für 2014
21. Februar 2018
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Frage vom 21. Februar 2018 | 21:42
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 4x hilfreich)
Riester- Keine Zulagenberechtigung für 2014
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#1
Antwort vom 21. Februar 2018 | 22:05
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
§ 90 Abs. 4 Satz 1
und 2 EStG:
Eine Festsetzung der Zulage erfolgt nur auf besonderen Antrag des Zulageberechtigten. Der Antrag ist schriftlich innerhalb eines Jahres vom Antragsteller an den Anbieter zu richten; die Frist beginnt mit der Erteilung der Bescheinigung nach § 92, die die Ermittlungsergebnisse für das Beitragsjahr enthält, für das eine Festsetzung der Zulage erfolgen soll.
Sie hätten innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Zulagenbescheinigung dagegen vorgehen müssen. Nach dieser Bescheinigung hätte Ihr Ehemann keine Zulage für das Jahr erhalten dürfen.
Die Bescheinigung wird Anfang 2015 zugegangen sein.
#2
Antwort vom 22. Februar 2018 | 11:08
Von
Status: Beginner (84 Beiträge, 4x hilfreich)
Das wurde damals gemacht, hat noch Jemand eine Idee? Danke
Und jetzt?
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