Ich verkaufe hin & wieder gebrauchte Dinge bei Ebay Kleinanzeigen. Auf das Thema Sachmängelhaftung beim Privatverkauf habe ich bis jetzt immer mit diesem Text hingewiesen:
Zitat:Der angebotene Kaufgegenstand wird unter Ausschlussder gesetzlichen Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Probleme gab es bis jetzt noch nie. Allerdings stellt sich mir die Frage wie es bei mehreren angebotenen Artikeln aussieht mit der Gültigkeit wegen den AGB Bestimmungen, da hier ja für Privatpersonen gleiches gilt wie für Gewerbliche.
Der Gesetzgeber sagt hierzu:
Zitat:Der Ausschluss der Sachmängelhaftung kann durch individualvertragliche Vereinbarung vorgenommen werden oder in AGB's. Hierbei ist zu beachten, dass AGB's i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB im Regelfall bereits dann vorliegen, wenn der Verkäufer die gleiche Formulierung bereits 3 mal verwendet ohne diese zur Diskussion zu stellen. Daher wird wohl im Regelfall davon auszugehen sein, dass die Sachmängelhaftung im Wege von AGB's ausgeschlossen werden soll. Dies bedeutet, dass auch eine Privatperson AGB's nutzt, wenn Sie 3 mal den Ausschluss verwendet hat.
Bedeutet das man kann die Sachmängelhaftung nicht mehr ausschließen wenn man mehrere Artikel anbietet mit dieser Formulierung wie oben? bzw. auf was bezieht sich 3x ? Auf die Verwendung im Angebotstext oder die gesamte Zahl der gleichzeitig angebotenen Artikel?