Richterlicher Beschluss, was bei Nichtbeachtung?

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
faiv
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Richterlicher Beschluss, was bei Nichtbeachtung?

Hallo,
ich hoffe, dass ich das richtige Rechtsgebiet gewählt habe.
Und zwar geht es um einen richterlichen Beschluss, der besagt, dass mein Vater bis 31.12.2009 auf Kosten meiner Mutter in deren gemeinsamen Wohnung wohnen darf, unter der Bedingungen, dass er nicht handgreiflich oder beleidigend wird.
Heute ist der 21.12.2009 und der 31. rückt immer näher.
Die Forderungen, nicht beleidigend und handgreiflich zu werden, hält er längst nicht mehr ein, bspw. letzte Nacht gab es einen kleineren Gewaltakt von meinem Vater gegenüber meiner Mutter.
Ich wollte fragen, wie jetzt vorgegangen werden kann.
Es war bereits einige Male die Polizei da, aber die sagt, sie kann nichts machen. Ist das so richtig, schließlich hält er sich nicht an den richterlichen Beschluss?
Unsere (meine Mutter und ich) größte Sorge ist, dass der 1.1.2010 anfällt und mein Vater sich weigert, die Wohnung zu verlassen (was mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird).
Wer ist dann der Ansprechpartner? Gerichtsvollzieher oder Polzei, und was können die machen, um ihn zum Auszug zu zwingen?
Soweit ich weiß, hat er sich um keine Wohnung gekümmert. Ist er dann berechtigt hier wohnen zu bleiben, obwohl er mehr als 4 Monate Zeit hatte und wenn sie ihn in Gewahrsam nehmen, wer ist dann für diese Kosten aufzukommen?
Mein Vater ist arbeitslos und alkoholabhängig, Entzugskliniken scheiterten bereits drei mal, er droht uns umzubringen.

Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lajumu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo faiv,

es tut mir leid das lesen zu müssen,ich kann sehr gut nachvollziehen wie Ihr Euch fühlt....Vor allem die scheinende Machtlosigkeit solch einem Menschen wie Deinem Vater gegenüber.

Da Ihr einen richterlichen Beschluss habt( obwohl mich diese Entscheidung recht verwundert;warum darf ein gewaltätiger Mensch weiter in der Familie bleiben? )
denke ich , wäre es ratsam direkt zum Anwalt zu gehen , da er sich nicht an die Absprachen hält.
In der Tat ist es so,das wenn diese Sachen bei Gericht liegen,oder wenn es Beschlüsse gibt,das dann die Polizei ( nach deren eigener Aussage) nicht zuständig ist.
Für den Fall,das Dein Vater nicht auszieht,musst Du bei Gericht den zuständigen Gerichtsvollzieher informieren,soweit ich weiss wird dieser Deinen Vater dann der Wohnung verweisen.
Sollte dennoch die Polizei ihn einmal in Gewahrsam nehmen,warum auch immer,sind das Kosten die dem Steuerzahler auferlegt werden ;-)
Es ist eine schande,das niemand diesen Mann der Wohnung verweisen konnte,das dient doch zu Eurem Schutz....Ich kann es nicht verstehen,hoffe aber das Beste für Euch!
Gerade jetzt wo die Feiertage vor der Tür stehen....

Lg und ich drück die Daumen :-)

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