Rheinland-Pfalz denkt über Ankauf von Steuer-CDs nach

Mehr zum Thema: Steuerrecht, Ankauf, Steuer-CD, Steuerhinterziehung, Schweiz, Beweisverwertungsverbot, Bankgeheimnis
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Minister sprach sich in der Vergangenheit für den Kauf aus

Nach Informationen mehrerer Medien prüft wohl nun auch das rheinland-pfälzische Finanzministerium den Ankauf einer "Steuer-CD" aus der Schweiz. Dabei handele es sich um eine CD mit Datensätzen zu Kontoinformationen von Deutschen, die bei einem größeren Schweizer Kreditinstitut Kunde sind. Die Datensätze beinhalten laut einer Stichprobe hochwertige Informationen. Diese CD sei dem Finanzministerium in Mainz vor Kurzem angeboten worden. Das Finanzministerium wollte einen möglichen Ankauf nicht kommentieren. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl sprach sich jedoch bereits in der Vergangenheit für den Kauf weiterer CDs aus.

Bundesregierung uneins über Ankäufe

Erst vor kurzer Zeit kam es innerhalb der Bundesregierung zu Streit über dem Ankauf CDs. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befürwortet ein Ankaufsverbot. Die CDU/CSU lehnt diesen Vorstoß ab. Der Ankauf von Bankdaten hat in der Vergangenheit zu einer großen Zahl von Selbstanzeigen geführt. Trotzdem mussten viele Strafverfahren eingestellt werden.

Philipp Adam
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Rechtliche Situation zu Ankäufen von Steuer-CDs in Deutschland

Rechtlich umstritten ist dieses Vorgehen allemal. Der Diebstahl der Kundendaten steht in den Steueroasen wie Schweiz oder Lichtenstein wegen Verletzung des Bankgeheimnisses unter Strafandrohung. Allerdings besteht nach herrschender Meinung im deutschen Strafprozess kein Beweisverwertungsverbot. Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2010 die Nutzung der Daten solcher Datenträger bei der Strafverfolgung erlaubt. So können die von Informanten angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden. Es käme nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09). Dabei handelt es sich allerdings wohl um keine abschließende rechtliche Beurteilung aller mit solchen CDs verbundenen Fragen.

Man darf also gespannt sein, wie die zukünftige Entwicklung aussieht.

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