Guten Tag,
Person A bestellt im Internet ein Medikament aus dem EU-Ausland, das in Deutschland verschreibungspflichtig ist. Dieses Medikament fällt allerdings nicht unter das BtmG. Die Menge ist gering und lässt nicht auf einen Handel schließen.
Die Sendung wird bei einer Stichprobe vom Zoll herausgefischt, was droht A nun?
Wird die Sendung lediglich vernichtet und ggf. eine Gebühr für die Vernichtung erhoben oder hat A rechtliche Konsequenzen wegen Verstoß gegen das AmG zu befürchten?
Rezeptpflichtiges Medikament aus dem Ausland bestellen - was kann passieren?
2. Januar 2018
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Frage vom 2. Januar 2018 | 17:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rezeptpflichtiges Medikament aus dem Ausland bestellen - was kann passieren?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2018 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120307 Beiträge, 39869x hilfreich)
Zitathat A rechtliche Konsequenzen wegen Verstoß gegen das AmG zu befürchten? :
Ja, aht er durchaus. Oder wegen Verstoß gegen das BtMG.
Kommt halt auf die Details an (welches Medikament, Menge, Alter, Vorstrafen...)
#2
Antwort vom 3. Januar 2018 | 17:58
Von
Status: Schüler (497 Beiträge, 180x hilfreich)
Ich glaube mich zu erinnern, dass die Einfuhr von Medikamenten ohne dazu berechtigt zu sein, einen Straftatbestand darstellt. Aus dem Kopf würde ich sagen: § 70 AMG
. Lesen Sie da bitte aber noch mal nach.
Die Einfuhr von Medikamenten ist laut AMG nur Berechtigten wie z.B. Apothekern u.ä. erlaubt.
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#3
Antwort vom 4. Januar 2018 | 09:05
Von
Status: Schüler (497 Beiträge, 180x hilfreich)
Ich habe gerade noch einmal nachgelesen. Im §73 AMG ist das Verbringungsverbot enthalten.
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