Resturlaub für 2017 beim Wechsel von einer 5-Tage zu einer 4-Tage Woche

12. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer3787
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Resturlaub für 2017 beim Wechsel von einer 5-Tage zu einer 4-Tage Woche

Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe beim Ausrechnen meines Urlaubsanspruchs für dieses Jahr.

Ich hatte bisher 30 Tage Urlaubsanspruch.
Jedoch habe ich seit November von einer 5-Tage zu einer 4-Tage Woche gewechselt und freitags immer frei.

Dass ich somit nächstes Jahr nur 24 Tage Urlaub habe, ist mir klar, aber für dieses Jahr würde ich gerne wissen, ob ich meine 3 Tage Resturlaub behalte oder ob das auf 2 Tage gekürzt wird.

Natürlich geht es hier "nur" um einen Tag, aber Urlaub ist Urlaub und wenn er mir zusteht, will ich den Tag nicht verschenken.

Wie genau berechnet sich mein Resturlaub für November und Dezember ausgehend von ursprünglich 3 Resturlaubstagen für dieses Jahr?

Eine Kollegin hat mir gesagt, dass ich die 3 Tage behalte, die Buchhaltung hat mir aber gesagt, dass sich mein Urlaubsanspruch durch die Teilzeit um einen Tag verringert.

Kann mir jemand beantworten, ob ich nun 3 oder 2 Tage Urlaub nehmen kann?

Danke und Grüße
Nutzer3787

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Wie viel Urlaub hast du dieses Jahr denn schon genommen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nutzer3787
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

27 Tage

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nutzer3787
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich frage mich nur, wenn ich am Anfang des Jahres in Teilzeit gehen würde, würden mir dann die kompletten 30 Tage anstelle der 24 Tage zustehen?
Sogar als Arbeitnehmerin finde das dem Arbeitgeber gegenüber nicht fair geregelt..

Ich spreche nächste Woche mit unserer Buchhalterin und entscheide dann, ob ich beim Anwalt vorbeischaue oder ob ich den Tag verschenke.

Danke und viele Grüße


-- Editiert von Nutzer3787 am 12.11.2017 22:44

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Ich frage mich nur, wenn ich am Anfang des Jahres in Teilzeit gehen würde, würden mir dann die kompletten 30 Tage anstelle der 24 Tage zustehen?

Die Frage ist unklar.
Urlaubsanspruch, der während der Teilzeit entsteht, wird anteilig berechnet.
Resturlaub aus der Vollzeit bleibt erhalten und wird nicht gekürzt.
Wenn Sie also am 1.1.18 in Teilzeit gehen würden, hätten Sie für 2018 24 Tage Urlaub plus den Resturlaub aus 2017.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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