Hallo Zusammen,
angenommen jemand ist extrem bei diversen Banken und Sparkassen verschuldet.
Greift bei einer abgeschlossenen Restschuldversicherung für einen Ratenkredit (wenn der Todesfall mit abgesichert ist) der Schutz ein, wenn der Kreditnehmer(in) per Suizid stirbt?
Die Todesfallabsicherung wurde mit abgeschlossen, um die Hinterblieben (überlebende Ehegatte(Gattin) und Kleinkinder)vor Verschuldung zu schützen.
Und dann eine weitere Frage:
Wenn in dieser Restschuldversicherung für einen Ratenkredit auch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung beinhaltet ist, greift diese, wenn die oder der betroffene wegen einer Suchtkrankheit arbeitsunfähig ist bzw. sich einer Suchtkinik aufhält?
Vielen Dank.
-- Editiert Elfensee am 22.09.2012 10:42
Restschuldversicherung bei Suizid?
22. September 2012
Thema abonnieren
Frage vom 22. September 2012 | 10:40
Von
Status: Schüler (155 Beiträge, 78x hilfreich)
Restschuldversicherung bei Suizid?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 22. September 2012 | 11:22
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
quote:
per Suizid
Müssen wir uns Sorgen machen?
Grundsätzlich kommt das wohl auf die einzelnen Verträge an, welches Risiko genau versichert ist. So allgemein wird da keiner was zu sagen können.
Nur vielleicht soviel:
Ein Suizid ist keine Lösung - besser wäre wohl ein Insolvenzverfahren und sich dann in ein paar Jahren zusammen mit den Kindern am Leben freuen.
Eine Schuldnerberatung wäre wohl der erste Schritt; dort wird dann auch festgestellt werden können, wer eigentlich verschuldet ist (auch der Ehepartner?) und welche Lösungen es gibt.
Die Kinder werden wenig mit den Schulden zu tun bekommen, außer natürlich dass sie in einem Haushalt leben, in dem das Geld knapp ist. Sie müssen die Schulden aber auf keinen Fall abtragen, wenn man einfache Regeln beachtet.
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""
#2
Antwort vom 22. September 2012 | 20:22
Von
Status: Schüler (339 Beiträge, 181x hilfreich)
Ich stimme little-beagle absolut zu!
Ergänzend dazu:
Eine (Privat-)Insolvenz heisst nicht unbedingt Armut. Ich habe Leute kennengelernt, denen es in der Insolvenz nicht schlechter ging, als in den Jahren davor, und das ganz legal und mit gutem Gewissen.
Alles Gute!
PS: Es gibt bei Lebenversicherungsverträgen u.ä. oft Suizidklauseln, die allerdings i.d.R. befristet sind (2 bis 3 Jahre nach Vertragsabschluss/Vertragsbeginn). Es wurden aber auch schon Vertragsbedinungen ohne Suizidklausel gesehen.
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