Letzes jahr habe ich einen Kredit aufgenommen. damals war ich arbeitstätig. Eine Restschuldversicherung wurde durch diese Kreditaufnahme vertraglich vereinbart.
Wegen einer Weiterbildung auf eigene Wünsch wurde mein Arbeitsvertrag aufgehoben. Während dieser Weiterbildung bekomme ich Arbeitslosengeld d.h. ich bin als arbeitlos eingestuft.
Habe Anspruch auf Restschuldversicherungleistungen bzw. kann sie die Raten weiterzahlen?????, da ich ja jetzt arbeitslos bin.....
ich habe die Bedingungen gelesen jedoch nicht ganz verstanden....
Vieleicht Könnt ihr mir helfen dieses Satz zu verstehen, und zwar ;
"Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung des Arbeitsgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer betriebbedingten Kündigung sein."
Danke im voraus
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Restschuldversicherung - Arbeitsvertrag aufgehoben
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Weißt niemand die Bedeutung von dem text ?
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Ich denke, die Versicherung zahlt nur, wenn Sie unverschuldet
arbeitslos geworden wären.Hier aber haben Sie bei der Kündigung (Aufhebung des Arbeitsvertrages) mitgewirkt.
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ok aber was heißt
"oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer betriebbedingten Kündigung sein" ???
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d.h. wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Aufhebung gekommen wäre, hätte ein Gericht das Arbeitsverhältnis beendet, oder es wäre zu einer betriebsbedingten Kündigung gekommen.
Fakt ist: Wer selber kündigt - da springt keine Versicherung ein.
Gruß
Mic
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ach soo.. ok danke ...
aber wie gesagt ich habe nicht gekündigt... das war eine Aufhebung des Vertrags wegen einer Weiterbildung...
so viel ich verstanden habe , spielt es keine Rolle wenn es eine Aufhebung ist( und keine Kündigung)
Gruß
compe
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quote:
d.h. wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Aufhebung gekommen wäre, hätte ein Gericht das Arbeitsverhältnis beendet, oder es wäre zu einer betriebsbedingten Kündigung gekommen.
Ist doch ganz einfach: es muss ein Schreiben des AG vorliegen "entweder Aufhebung unterschreiben oder es wird betriebsbedingt gekündigt", d.h. Druck vom AG.
Weiterbildung ist aber auf eigenem Wunsch.Also kein Versicherungsgrund.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
ok danke Suefz...
aber was heißt AG.... meinst du Arbeitsgericht????
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AG = Arbeitgeber
Gruß
Mic
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ok dann habe ich ja Anspruch auf diese Versicherung.... die Aufhebung des Vertrages ist vom AG unterschrieben!!!
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