Restschuldversicherung

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Alex Fuchs
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldversicherung

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr einen größeren Möbelkauf über Ratenkredit getätigt mit einer Restschuldbefreiung:

Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer :
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Versicherte als Arbeitnehmer aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus während der Dauer des Versicherungsschutzes unverschuldet arbeitslos wird und nicht gegen Entgelt tätig ist. Die Arbeitslosigkeit muss Folge einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungschutzprosses oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein. Während der Arbeitslosigkeit muss der Versichterte außderem Arbeitslosengeld erhalten und aktiv Arbeit suchen. Erhält der Versicherte wegen fehlender Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld, hindert dies den Leistungsanspruch nicht. Die Regelungen über Arbeitslosigkeit gemäß SGB sind, auch nicht analog, anwendbar.

Jetzt bin ich seit Juni 09 unverschuldet arbeitslos und habe durch FALSCHE Beratung erst jetzt mit der Versicherung Kontakt aufgenommen. Soll heißen die Raten bis dato habe ich weiter selbst gezahlt.
Meine Frage lautet, ob die Versicherung mir rückwirkend die von mir bereits bezahlten Raten zurückerstattet?!?

Vielen Dank im voraus an alle antworten :-)

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