Restmüll in der Wohnung

24. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
M.Martin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Restmüll in der Wohnung

Hallo,

wir hatten unsere Wohnung vermietet.
Der Mieter hat zum 30.11.2003 gekündigt.

Er hat die Wohnung in einem saumässigen Zustand hinterlassen und bis heute noch Müll und eigene Gegenstände in der Wohnung.
Vermutlich hat er während seiner 2 jährigen Mietzeit nicht einmal irgendetwas geputzt. Einen Húnd hatt er auch noch. Überall sind Haare festspritzer und sonstiger Siff.

Wir befürchten, das er trotz Aufforderung, die auch nicht bis Monatsende entfernen wird.

Nun die Frage: können wir die restlichen Sachen auf seine Kosten entfernen lassen, oder sind wir wohlmöglich noch verpflichtet seine Klamotten irgendwo zwischenzulagern?

Er hat die letzte Miete auch nicht überwiesen. Er meint, wir könnten die ja mit der Kaution verrechnen.

Wäre dankbar für Info

MM

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Habt ihr die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betreten? Das wäre dann Hausfriedensbruch und strafbar.

Ihr müsst bis Ende des Monats abwarten, ein Übergabeprotokoll erstellen.

Dann abwägen was besser ist. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren oder Augen zu und durch.

Wenn beim Mieter nix zu holen ist und der Schaden überschaubar, würde ich letzteres empfehlen.

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#2
 Von 
M.Martin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo servanda

1) wir hatten die 'Genehmigung' die Wohnung zu betreten

2) es geht mir darum, ob ich sein Eigentum auf den Müll werfen lassen kann, wenn er es nicht bis ende der Mietzeit abholt, oder ob ich es lagern muss.

Der Nachmieter möchte kaum den Krm in der Wohnung behalten

zB. Kleidung, Lebensmittel, leere Flaschen, Gläser, und sonstiger Unrat

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#3
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 24x hilfreich)

mach's ganz einfach so: schreib ihm einen Brief und bitte ihn, die restlichen Sachen aus der Wohnung bis … zu entfernen, ansonsten wird eine Entsorgungsfirma beauftragt und die Kosten mit seiner Kaution verrechnet

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Sie dokumentieren die ganze Sache
per Fotos (und möglichst mit Augenzeugen)
und ziehen berechtigterweise einen entsprechenden Betrag von der Kaution ab
und dann eben auch die Entsorgungskosten.

Lassen Sie außerdem von dem Mieter unterschreiben, dass er die hinterlassenen Sachen nicht mehr haben will.
Hoffentlich tut er das!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
M.Martin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Odil,

Fotos und Zeugen habe ich genug.
Trotzdem bin ich mir eben nicht sicher, dass ich sein Eigentum wegschmeissen darf.
Zumal er die Wohnung wie gesagt offiziell bis 30. gemietet hat, ohne allerdings dafür zu bezahlen.
Ich fürchte, das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt.

Trotzdem vielen Dank
MM

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