Hallo ,
sorry falsch es das falsche Unterforum ist, aber Grundgesetz liegt mir hier am nähesetn
mal eine Frage die ich mir stelle: Angenommen ich kaufe eine gebrauchte Grafikkarte über Ebay-Kleinanzeigen einer fremden Person ab, welche eigentlich noch Restgarantie hat... Kann ich dann was mit der Garantie anfangen? Angenommen der Typ gibt mir auch die Rechnung?
Danke für Antworten! :D
-- Editiert von Moderator am 24.09.2017 19:03
-- Thema wurde verschoben am 24.09.2017 19:03
Restgarantie bei anderer Rechnung?
24. September 2017
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Frage vom 24. September 2017 | 14:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Restgarantie bei anderer Rechnung?
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#1
Antwort vom 24. September 2017 | 17:11
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Die Lösung dürfte sich weniger aus dem Grundgesetz als aus den Garantiebedingungen ergeben, die hier niemand kennt.
#2
Antwort vom 24. September 2017 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120290 Beiträge, 39866x hilfreich)
ZitatKann ich dann was mit der Garantie anfangen? :
Kommt darauf an, was der Garantiegeber diesbezüglich geregelt hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. September 2017 | 10:04
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
Zitataber Grundgesetz liegt mir hier am nähesetn :
Ich hätte da ja eher auf Kaufrecht getippt......
Ansonsten siehe Antwort von Tom998
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