Reperatur Fenster, Mieter verstorben

19. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
yessii.x3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reperatur Fenster, Mieter verstorben

Hallo, mein Opa ist am 23.12.2017 verstorben, bis Mittwoch musste seine Wohnung leer sein. Nun verlangt der Vermieter das mein Vater und mein Onkel die Kosten für die Reperatur zweier Fenster bezahlen (diese haben einen Riss) und das die Tapete abgezogen wird. Im Mietvertrag steht nichts drin bezüglich des Renovierens beim Auszug. Die Risse in den Scheiben hat mein Opa bei der feststellung dem Vermieter gemeldet. Ich kenn mich auf diesem gebiet leider kein bisschen aus, wie soll sich mein Vater jetzt verhalten ? was MÜSSEN mein Vater und mein Onkel zahlen bzw machen ?

Danke schon mal für eure Antworten, schönes Wochenende!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Erstmal herzliches Beleid.

Zitat (von yessii.x3):
was MÜSSEN mein Vater und mein Onkel zahlen bzw machen ?


Bezüglich Renovierung nur das, was vereinbart ist. Im Zweifel nur besenrein. Ist festgehalten, wie die Wohnung bei Einzug übergeben wurde?

Was hat der Opa zu den Fenstern mitgeteilt? Spannungsrisse? Problem des Vermieters.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
bis Mittwoch musste seine Wohnung leer sein.


Warum das? Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Das gilt auch, wenn der Mieter verstorben ist.
Wenn man sich allerdings auf einen Mietaufhebungsvertrag geeinigt hat und dadurch Mietzahlungen spart, ist das natürlich OK.

Bezüglich der Tapeten gilt vielleicht, was im Mietvertrag steht. Wenn dazu nichts steht, muss auch nichts gemacht werden.

Bezüglich der Fenster müsst Ihr nur dann zahlen, wenn der Opa die Risse verursacht hat. Die Verursachung müsste der Vermieter beweisen.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Verursachung müsste der Vermieter beweisen.


In diesem Punkt teile ich Deine Meinung nicht.

Berry

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von hh):
Die Verursachung müsste der Vermieter beweisen.

In diesem Punkt teile ich Deine Meinung nicht.

Dann erkläre bitte deine Meinung. Nach § 538 BGB sind Schäden durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht vom Mieter zu vertreten. Der Vermieter müsste also beweisen
a) das der Schaden in der Mietzeit des Mieters entstanden ist (dürfte hier funktionieren),
b) das er nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist (sehr problematisch, bei Spannungsrissen z.B. nicht gegeben)
c) das der Schaden dem Einflussbereich des Mieters zuzuordnen ist (also z.B. nicht eine Fußball der Nachbarsjungen von außen gegen die Scheibe geflogen ist und den Schaden verursacht hat):

b und c gestalten sich für den Vermieter bei Glasschäden typischerweise recht schwierig.

Nachtrag: Sollte der Mieter über die Betriebskosten eine Glasbruchversicherung mitbezahlt haben, so wäre die als erstes zu kontaktieren. Darauf hat der Mieter ein Recht, schließlich hat er sie mitbezahlt.

-- Editiert von cauchy am 19.01.2018 16:32

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Papa und Onkel sollten nichts unterschreiben und sich die Wünsche des VMs schriftlich geben lassen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
yessii.x3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen, vielen Dank schon mal für eure schnellen Antworten. Da die Wohnung im 12 Stock eines Hochhauses war, gehe ich davon aus das es ein spannungsriss war/ist zumal es sehr alte und dünne Fenster waren/sind. Mein Vater war gestern bei mir, er hat mir das alles so erklärt, das er und meine Tante am 26.12.17 die Kündigung beim Vermieter abgegeben haben. Dieser Fragte ob die Tapeten entfernt werden, beide bejahten dies einstimmig. Meine Stiefmutter rief mich gestern Vormittag an und hat mir das alles erzählt, hat aber nicht erwähnt das mein Vater und meine Tante dies einstimmig entschieden haben die Tapeten ab zu reisen.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn der Deal war, dass sie 2 Monate früher aus dem Mietvertrag rauskommen, wenn sie die Tapeten abreißen, dann ist das doch auch OK.

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