Reparatur während Gewährleistung..nun wieder defekt

11. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463658-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reparatur während Gewährleistung..nun wieder defekt

Guten Abend,

ich habe im Dezember 2015 einen gebrauchten Ford Focus bei einem Ford Händler gekauft. Von Anfang an hatte ich Probleme. Die Lichtmaschine war defekt und wurde somit Anfang 2016 vom Händler unter der einjährigen Gewährleistung mit einem original Fordteil neu ausgetauscht.
Nun ist meine Lichtmaschine schon wieder defekt, der Einbau ist knapp über 1 Jahr her. Der Händler meint, Ford würde nur 1 Jahr Garantie auf dieses Teil geben und da dies ein Einbau und keine Reparatur der Lichtmaschine war, würde er auch nicht für aufkommen müssen.
Ich bin der Meinung, dass da 2 Jahre Garantie darauf sein müssen.
Für den Einbau der neuen Lichtmaschine habe ich damals nichts gezahlt und auch leider keine Rechnung für bekommen.
Weiß jemand von Euch ob ich da tatsächlich noch einen Garantieanspruch hätte?
Vielen Dank schonmal

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von fb463658-96):
Ich bin der Meinung, dass da 2 Jahre Garantie darauf sein müssen.

Tja, uns in der Realität muss da genau 0,0 Garantie drauf sein.
Ob und wieviel Garantie unter welchen Bedingungen gewährt wird, kann der Garantiegeber recht frei bestimmen. Man müsste also herausfinden was der Hersteller für Bedingungen aufgestellt hat.


Die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) würde hier helfen, denn innerhalb von 6 Monaten ist der Händler in der Beweislast, das es kein Fall für die gesetzliche Sachmängelhaftung ist.



Zitat (von fb463658-96):
Für den Einbau der neuen Lichtmaschine habe ich damals nichts gezahlt und auch leider keine Rechnung für bekommen.

Sonstige Nachweise für den Austausch vorhanden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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